Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

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pc, 1 nach e, dagegen von Altenburg von a im Wege fort über g, h. i 
nach c gezogen. Die beyderseits beauftragten Aemter haben diese Irrung da- 
hin verglichen und beyderseits Staatsregierungen genehmigen, daß von dem streitig 
gewesenen Platze neunzehen Quadrat-Ruthen an Weimar und 11 Quadrat-Ruthen 
an Altenburg kommen und die Flur= und Landesgrenze so bestimmt wurde, daß 
dieselbe von a über b, c, d nach c hinlaufe und mithin die Grenze der Grund- 
stücke des Georg Roßner, dann Georg Friedrich Schmidts aus Bremsnit bis 
zum Punkte c, wo Schmidts und Herzoglich Altenburg'sche Holzgrundstücke zu- 
sammenstoßen, die Hoheits= und Flurgrenze ausmachen, dann aber von c aus, 
gegen Mittag im rechten Winkel, zwischen beyderseits Herrschaftlichen Waldun- 
gen über d und endlich westlich nach e sich hinzieht, wie dieses alles die beyder- 
seitigen Protokolle vom 6. Oktober 1829 genau beschreiben. 
38) Die Grenzirrung, welche bey der Bader-Reuthe zwischen bev- 
derseits Herrschaftlichen Domainen-Waldungen in den Fluren Stanau und 
Bremsnitz schwebte, ist bey der kommissarischen Grenzbeziehung der beyderseiti- 
gen Aemter am 7. Oktober 1829, besage der darüber aufgenommenen beydersei- 
tigen Protokolle und der darauf bezüglichen Zeichnung unter Nr. 11 B, dahin ver- 
g#chen worden, daß die von Weimar behauptete Grenzlinie beybehalten und das 
streitige Fleck an 15 Quadrat-Ruthen ungetheilt zum Weimar'schen Gebicthe ge- 
zogen werden soll. Nach dieser Vereinigung sollen ferner diejenigen drey Thaler 
zwölf Groschen acht Pfennige, welche am 6. August 1828 bey'm Groß- 
herzoglichen Rentamte Neustadt an der Orla als Erlös für die Großherzog-= 
lich Weimar'scher Seits auf dem streitigen Flecke geschlagenen zwey Klaftern sechs 
Viertheil-elliges Holz deponirt worden sind, der Großherzoglichen Kammer in 
Beimar definitiv verbleiben. Diese ganze Vereinigung wird hiermit genehmigt. 
39) Zwischen denselben Herrschafts-Waldungen und Fluren ist 
ebenfalls von beyderseits beauftragten Aemtern ein streitiger Distrikt von 
11 Luadrat -Ruthen bey der Stanauer Eiche so getheilt worden, daß die 
Grem## mitten hindurch geht und fünf und eine halbe Quadrat = Ruthen 
zum Weimar'schen und fünf und eine halbe Quadrat-Ruthen zum Altenburg schen 
Gebserhe abgegrenzt werden, wie das angezogene Protokoll vom 7. Dktober 
1829 und die beyliegende Zeichnung unter Nr. 11 C solches das Nähere anzei- 
gen. Auf dem Grunde dieser Vereinigung soll ferner der bey Großherzoglichem 
Rentamte Neustadt an der Orla deponirte Erlös an vierzehen Thalern zwey Gro- 
schen für das im Jahre 1826 auf dem streitigen Distrikte geschlagene Holz an
	        
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