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an dem gruͤnen Bache eingeschlagenen Pfahle, als unbestrittenen Grenzpunkte aus,
die Flur= und Landesgrenze zu einem Steine am Holzrande und von da an dem
Holzrücken von einem zum andern der daselbst befindlichen fünf Steine, welche
die Breitenhayner Bauernhölzer von der Herrschaftlich Altenburg'schen Waldung,
der Schellers Schlag genannt, scheiden, hinlaufe bis zu einem unstreitigen Landes-
Grenzsteine an der Aue an Adam Oswalds Grundstücke. Herzoglich Altenburg'-
scher Seits dagegen zog man die Grenze weiter links am Rande des Holzes im
Grunde fort, ebenfalls bis zu dem genannten Grenzsteine in der Aue, so daß der
streitige Fleck einen abwechselnd schmalen und breiten Striemen von ungefähr
sechs bis sieben Hundert Schritte Länge und einen Flächenraum von zwey und
einen halben Acker dreyzehen und eine halbe Quadrat-Ruthe Weimarisch, oder
einen und einen Achttheil Acker sieben und eine halbe Quadrat-Ruthe Altenbur-
gisch beträgt; wie dieß alles der Riß unter 14 das Nähere besagt.
Bey den für die Weimar'sche Prätensions-Linie vorliegenden Gründen und
unter der Bedingung, daß Weimar bey der Irrung, die alte Abtey betreffend,
wie unter Nr. 48 wirklich geschehen, sich vergleiche, ist festgestellt worden:
a) daß die Landeögrenze künftig nach der Weimar'schen Prätensions-Linie
laufe; «
b) daß das Privat-Eigenthum an dem streitigen Boden und Holze den Wei-
mar'schen Anliegern überlassen seyn solle.
45) Eine Grenzirrung im kalten Thale zwischen den Fluren Lich-
tenau und Trockenborn, wo Altenburg'scher Seits die Herrschaftliche Domai-
nen-Waldung mit den Privat-Besitzungen des Friedrich August und Johann Adam
Müller, Carl Gottlieb Gumperts und Genossen aus Lichtenau zusammenstoßen,
# am 16. Oktober 1829 von den beyderseitigen Beamteten in der Art regulirt
worden, daß der streitige Fleck von zwölf Quadrat-Ruthen getheilt und hiervon
siden Quadrat-Ruthen zum Weimar'schen und fünf Quadrat-Ruthen zum Alten-
burg'schen Gebiethe abgegrenzt worden sind, wie dieß die beyderseitigen Proto-
kolle von demselben Tage und die bepyliegende Zeichnung unter 15 A das Naähere
angeben. Nach den Konferenzen in Meiningen am 16. November 1829 und in
Altenburg am 5. Juny 1831 fallen die auf dem getheilten Distrikte stehenden
Bäume so, wie die nunmehrige Landesgrenze geht, da, wo der Boden Herzoglich
Altenburgisch, an Herzogliche Kammer in Altenburg, die Baume aber, welche auf
mmmehr Weimar'scher Grenze stehen, an die anliegenden Weimar'schen un-
terthanen. 8