Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

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schlossen worden ist; das hierdurch begründete Verhältniß aber nunmehr in 
Folge der jüungst zum Abschlusse gekommenen Verträge, wodurch die Preußi- 
schen Provinzen, in welchen jene Großherzoglich Sachsischen Aemter einge- 
schlossen sind und die anderen Landestheile des Großherzoglichen Gebiethes 
sowohl unter sich, als mit anderen deutschen Ländern in einen Zollverband 
getreten sind, dem entsprechende anderweite Verabredungen nöthig macht: so 
haben zu diesem Behufe zu Bevollmächtigte ernannt, und zwar: 
Seine Majestat, der König von Preußen: 
Allerhöchst-Ihren geheimen Ober-Finanz-Rath Ludwig Bogislaus 
Samuel Kühne, Ritter des Königlich Preußischen rothen Adler- 
ordens dritter Klasse mit der Schleife, Kommandeur des Kurfürstlich 
Hessischen Hausordens vom goldenen Löwen, 
und 
Allerhöchst = Ihren geheimen Legations-Rath Ernst Nichaölis, 
Ritter des Königlich Preußischen rothen Adlerordens vierter Klasse, 
Offizier der Königlich Französischen Ehrenlegion, Kommandeur zwey- 
ter Klasse des Kurfürstlich Hessischen Hausordens vom goldenen 
Löwen; 
und 
Seine Königliche Hoheit, der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach: 
Höchst-Ihren Minister-Residenten, den General-Major Ludwig 
Heinrich von 2°Estocq, Ritter des Königlich Preußischen rothen 
Adlerordens zweyter Klasse mit Eichenlaub und des Königlich Preu- 
ßischen Militair-Verdienstordens, Kommandeur des Grohherzoglich 
Sachsischen Hausordens vom weißen Falken, 
und 
Höchst-Ihren geheimen Legations-Rath und Kammer-Rath Ottokar 
Thon, Ritter des Großherzoglich Sachsischen Hausordens vom 
weißen Falken und des Königlich Preußischen rothen Adlerordens 
dritter Klasse; 
von welchen, unter Vorbehalt der beyderseitigen landesherrlichen Genehmi- 
gung, nachstehender Vertrag abgeschlossen worden ist: 
Artikel 1. 
Dos für die im Preußischen Gebiethe eingeschlossenen Grohherzoglich 
Scchsischen Aemter Allstedt und Oldisleben den Großherzoglichen Kassen in Be- 
ziehung auf die Zollgefalle zu gewährende jährliche Einkommen soll vom 
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