Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

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Chausseegeld-Larif 
für eine Meile von 1632 sechszehenschuhigen Ruthen. 
I. Von Ertra-Posten, Kaleschen, Chaisen jeder Art, über- 
haupt von allem, zum Fortschaffen von Personen be- 
stimmten Fuhrwerke, einschlüssig der Schlitten, besetzt 
oder leer, für jedes Zugthirr * 
II. Vom Lastfuhrwerke: · 
A. vom beladenen: 
1) vierraderigen, für jedes Zugthier, bey einer 
Bespannung von 
#n. 4 und wgniger Zugthieren 
b. 5 oderr 6 .....· . 
C. 7 oder mehen 
2) zweyräderigen, für jedes Zugthier, bey einer 
Bespannung von 
#àa. 1 oder 2 Zugthien 
b. 3 derrggig. 
C. 4 dergl. und mehen 
Ist der Radbeschlag eines Lastfuhrwerkes aus- 
wärts und in gerader Fläche 6 Zoll und dar- 
über breit, auch ohne hervorstehende Nägel 
oder Stifte: so wird, statt der Sätze 1 lit. 
b. und 2 lit. b. nur entrichtet für jedes 
Zugthier 
von Schlitten für jedes Zugthier , ohne Un- 
terschiedderZahl... 
B. vom unbeladenen: 
1) von Frachtwagen, für jedes Zugthier 
2) von gewöhnlichem Landfuhrwerke, desgl. von 
3 
4 
„ 
Schlitten zum Fortschaffen von basten, für 
jedes Zugthir 
III. Von nicht angespannten Pferden und Maulchieren, 
Weimarisches Kurrent- 
Wit oder ohne Reiter oder Last, auch von ledig zes ,
	        
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