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che nach der Weimar'schen Behauptung in unstreitiger Wittersrodaer Flur
liegen und von der Gemeinde Droͤßnitz bey Flurzuͤgen nur aus dem Grunde
mit umgangen werden, weil letzterer Gemeinde das Triftrecht auf gedachten
Pfarrgrundstuͤcken zusteht.
Es war hieruͤber noch keine genaue Eroͤrterung von Seiten Altenburgs
angestellt und soll deshalb diese Irrung durch die beyderseitigen Aenter naͤ-
her ermittelt und wo moglich gütlich beygelegt werden.
Gleiche Bewandniß hat es mit der Grenzirrung zwischen der Gemeinde
Lotschen und Drößnib. Der hier streitige Distrikt beträgt Einhundert neun
und funfzig und drey Viertheile Acker acht und zwanzig Ouadrat-Ruthen
Weimarisch oder vier und siebenzig und drey Achttheile Acker Altenburg'schen
Maßes, wo das Amt Blankenhayn hierüber noch nähere Erörterung anstel-
len und dann zwischen beyderseitigen Aemtern wo möglich ein Vergleich zu
Stande gebracht werden soll.
Auf der Flurgrenze zwischen dem Weimar'schen Dorse Kleinkröbitz und dem
Altenburg'schen Rodias wurde 1812 von den betroffenen Gemeinden eine
Vereinigung verabredet, welche, da die Flurgrenze zugleich die Landcögrenze
bildet, in Bezug auf lehtere der höchsten Genehmiqung beyder Staatsregie-
rungen bedarf. Um diese geben zu können, muß eine Lokal-Erpedition der
beyderseitigen Bezirks-Aemter, welche heute dazu beauftragt wurden, voraus-
gehen und nach Eingang der Berichte dieser Aemter wird dieser Gegenstand
in dem Nachvertrage seinen Platz finden.
4) Zwischen den Fluren Rutha und Zöllaitz ist eine seit mehren Jahren schwe-
bende Grenzirrung durch die bepderseitigen Bezirks-Aemter noch nicht bey-
gelegt worden, und soll deöhalb diesen Bezirks-Aemtern weiterer Auftrag
ertheilt werden.
5) Bey denselben Fluren schwebt noch eine Irrung wegen des Areals zwischen
dem jetzigen Thalwege und dem alten Bette des Rodaflusses.
Die Bezirks-Aemter sollen den Gegenstand in Verhandlung ziehen und
wo moöglich vergleichen.
6) Die Irrungen zwischen Lobeda und Drackendorf sind noch zu crörtern und
deshalb an die Aemter verwiesen worden.