Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

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II. 
Gese t 
über die Reduktion des Preußischen Courant auf 
Konventions-Geld. 
Carl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen Weimar- 
Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, 
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhapn, 
Neustadt und Tautenburg 
ꝛc. ꝛtc. 
Im 14. Artikel des Vertrages vom 11. May d. J., durch welchen die 
zu dem Thuringschen Zoll= und Handelsvereine verbundenen Staaten sich ei- 
nem großen deutschen Zoll= und Handelsvereine angeschlossen haben, ist unter 
andern festgesetzt wotden, daß in den Thüringschen Vereinslanden bey der 
Zollabgabe, welche entweder im Preußischen Courant bis zu 1. Thalerstücken 
herab oder im Konventions-Gelde geleistet werden kann, der Preußische Tha- 
ler gleich 231 gGr. gerechnet werden soll. 
Da ecs nun aus mehrfachen Gründen wünschenswerth und angemessen 
erscheint, und nahmentlich zur Erleichterung Unserer Unterthanen bey anderen 
Steuer= und Gefälleentrichtungen gereicht, wenn bey den Landeskassen über- 
haupt dem Preußischen Courant derselbe Kurs gegeben wird: so verordnen 
Wir, unter verfassungsmaßiger Zustimmung des getreuen Landtages, hiermit 
wie folgt: 
1. 
Die Bestimmung des Gesebes vom 18. November 1823, nach welcher 
der Kurs des Preußischen Courant bey den Landeskassen zu 23 Gr. bestimmt 
ist, tritt vom 1. Januar 1834 an außer Gültigkeit.
	        
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