Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1834. (18)

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Urkundlich  haben  Wir  diese  Verordnung  durch  eigenhändige  Unterschrift
vollzogen,  auch  befohlen,  daß  derselben  das  Staatssiegel  beygedruckt  und  dieselbe
  zu  Jedermanns  Nachachtung  sowohl  durch  Abdruck  in  dem  Regierungs-Blatte,
  als  auch  in  mehren  auswärtigen  Blättern  zur  allgemeinen  Kunde

gebracht  werde.
Weimar  den  15.  July  1834.

6  Carl  Friedrich.

C.  W.  Freyh.  v.  Fritsch.  Freyh.  v.  Gersdorff.

Verordyung,
betreffend  die  Zurückziehung  aus  dem  Umlaufe
  derjenigen  Einhundert  Neun  und
Vierzig  Tausend  Neunhundert  Sichen  und
Sechzig  Thaler  Zwey  Groschen  Neun
Pfennige,  Weimar  Eisenach'sche  Silberscheidemünze,
  welche  vom  Jahre  1763
ab  bis  1772  in  der  Form  von  Ein
Acht  und  Vierzigtheil  und  Ein  Sechs
md  Neunzigtheil  Thalerstücken  ausgeprägt
und  in  Umlauf  gebracht  worden,  und
welche  im  gemeinen  Leben  unter  dem
Nahmen  Amalien  =  Sechser  und

Amalien  =  Dreyper  bekannt  ist.

vit.  C.  Hüändel.