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Urkundlich haben Wir diese Verordnung durch eigenhändige Unterschrift
vollzogen, auch befohlen, daß derselben das Staatssiegel beygedruckt und dieselbe
zu Jedermanns Nachachtung sowohl durch Abdruck in dem Regierungs-Blatte,
als auch in mehren auswärtigen Blättern zur allgemeinen Kunde
gebracht werde.
Weimar den 15. July 1834.
6 Carl Friedrich.
C. W. Freyh. v. Fritsch. Freyh. v. Gersdorff.
Verordyung,
betreffend die Zurückziehung aus dem Umlaufe
derjenigen Einhundert Neun und
Vierzig Tausend Neunhundert Sichen und
Sechzig Thaler Zwey Groschen Neun
Pfennige, Weimar Eisenach'sche Silberscheidemünze,
welche vom Jahre 1763
ab bis 1772 in der Form von Ein
Acht und Vierzigtheil und Ein Sechs
md Neunzigtheil Thalerstücken ausgeprägt
und in Umlauf gebracht worden, und
welche im gemeinen Leben unter dem
Nahmen Amalien = Sechser und
Amalien = Dreyper bekannt ist.
vit. C. Hüändel.