Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1835. (19)

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der Zweck der Mittheilung kann die unbefugte rechtswidrige Mittheilung 
in eine rechtmaͤßige verwandeln. 
3) Jede Verletzung der Amtsverschwiegenheit, die, gegenwaͤrtiger Verwar- 
nung ohngeachtet vorkommt, soll, insoweit sie nicht mit einem anderen 
in Strafgesetzen bedrohten Vergehen zusommentrifft und in diesem mit- 
geahndet wird, einer disziplinarischen Ahndung unterliegen. 
Eisenach den 1. August 1835. 
Großherzoglich Sichsische Landesregierung. 
G. Wittich. 
V. Zu der, wegen Bildung der Heimathsbezirke unter dem 23. July 
dieses Jahres von uns (Regierungs-Blatt vom 8Z. dieses Monathes Nummer 
9) erlassenen Bekanntmachung §. V. Satz 4 ist das Rittergut zu Berlstedt 
nachzutragen, da der Besitzer desselben am 20. November vorigen Jahres 
angezeigt hat, daß er um Enheilung der Landstandschaft auf sein genanntes 
Gut unterthänigst nachgesucht habe. 
Weimar den 13. August 1835. 
Großherzogl. Süächsische Landes-Direktion. 
F. von Schwendler.
	        
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