Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1835. (19)

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Großherzogl.  S.  Weimar-Eisenach'sches

Regierungs-Blall.

Nummer  2.  Den  11.  März  1835.

 

 

Bekanntmachungen.

I.  Auf  höchsten  Befehl  Sr.  Königlichen  Hoheit,  des  Großherzogs,  wird
nachstehendes  Patent,  die  Einführung  des  Königlich  Preußischen  Münzfußes
im  Amte  Allstedt  betreffend,  hiermit  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Weimar  den  5.  März  1835.
Großherzoglich  Saächsische  Landesregierung.
von  Müller.

Carl  Friedrich,

von  Gottes  Gnaden  Großherzog  von  Sachsen  Weimar-Eisenach,
  Landgraf  in  Thüringen,  Markgraf  zu  Meißen,
gefürsteter  Graf  zu  Henneberg,  Herr  zu  Blankenhayn,
Neustadt  und  Tautenburg
ꝛc.  2c.

In  Berücksichtigung  der  eigenthümlichen  Verhältnisse  Unseres  Amtes  Allstedt,
  welches  ganz  vom  Königlich  Preußischen  Staatsgebiethe  umschlossen,  mit
Dee  êb  ununterbrochener  gegenseitiger  Verkehrsbeziehung  steht,  verordnen

ir  hiermit:

1.

Vom  15.  März  dieses  Jahres  an  soll  für  das  Amt  Allstedt  der  Königlich
  Preußische  Münzsuß  dergestalt  angenommen  und  eingeführt  seyn,  daß  derselbe
  an  die  Stelle  des  dort  bis  jetzt  üblich  gewesenen  Landes-Kurrent-Münzsußes
  tritt,  sofern  vertragsweise  nicht  etwas  Anderes  ausbedungen  ist.

2

Das  Verhältniß,  nach  welchem  das  Preußische  Courant  gegen  Konventions-Geld
  in  den  öffentlichen  Kassen  des  Amtes  künftig  angenommen  wird,

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