Seite des Nr. der
Inh a l t. Regierungs-Bekannt-
lattes. [machung.
A.
Adv ekaten — deren Verschwiegenheit in ihrer Eigenschaft als Staats-
dien: 73. 109.. IV.
A erene — deren Versendung an eine deutsche universitär. — Patent
vom 2. Januar 1835 in Folge eines Bundestags-Beschlusses
vom 13. November 1834 .. ... . . . .. 1, 2. 1.
Allstedt. Einführung des Königl. Preuzischen Münzftes in dem
dasigen Amte. Patent vom 24. Februar 18555 13, 14. I.
Allstedt — bende Rittergüter.
Siehe Heimathsbezirk — abgesonderter.
Amtsverschwiegenheit des Staatsdieners. Diesf. Verordnungen3. 109.|II. I.
Apolda — Rittergut. Siehe Gemeinde-Heimathsbezirk.
#chaks und die auf deren Umgehung gesetzte
Straffen .............·..................... ......-103—105.-
Siehe auch Zollgesetz ic
Ausgleichungsabgabepflichtige Gegenstände. Das Verfah=
ren bey'm Durchgange derselben 1006. —
Siehe auch Nellcesee ꝛt.
Auslagen — bare — Biedererstattung derseiben in Untersuchungs- 15. II.
sachen .................. ««..«..«...124 IV.
B.
Baden — Großherzogthum:
a) Vertrag vom 12. May 1835 zwischen Preußen, Baiern, Sach-
sen, Württemberg, dem Großherzogthume Hessen und den zum
Thüringschen Zoll= und Handelsvereine verbundenen Staaten Er
ner Seits, und dem Großherzogthume Baden anderer Seits we-
gen Anschließung Badens an den Gesammt-Zollverein der ersteren
StaarnrtnttotoBoBoBoBoBoBoBonnnnnnpp ..... .. 79 - 102.1 —
b) Verordnung vom 16. July 1835 uͤber den freyen Verkehr zwi-
schen den Staaten des deutschen Zollvereines und dem Großher-
zogthume B.hdn .. 63—6712—
c) Verordnung vom 16. July 1835 über die im Verkehre zwischen
den Staaten des Thüringschen Zoll= und Handelsvereines und
dem Großherzogthume Baden zu entrichtenden Ausgleichungsabgaben 68, 69. —
d) Ministerial-Bekanntmachung vom 6. Oktober 1835 wegen Er-
weiterung des frepen Verkehres mit dem Großherzogthume Baden 115. –
ge) Ministerial -Bekanntmachung vom 15. Dezember 1835 wegen
des völlig frepen Verkehres mit dem Großherzogthume Baden. 127. 1.
Ballstedt — bepde Rittergüter.
S. Heimathsbezirk — abgesonderter.