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ekannt-
Blattes. machung
Erbfolge ohne Testament und Vertrag. Gesetz daruͤber vom 6. April
1833. Authentische Interpretation der §.S. 74 und 99 desselben
binsichtlich der Zubillar= Substitution (vergl. S. 116 und
122 des Reg. Bl. v. J. 16833333))0
Erziehungsanstalten.
Siehe Universitáten.
F.
Flurstedt — Rittergut.
Siehe Heimathsbezirk — abgesonderter.
Forsthäáuser. Deren Anschluß an einen Gemeinde-Heimathsbezirk
Friesnic — Rittergut.
Siehe Heimathebezirk — abgesonderter.
Fundbücher über die Fluren der Städte und Dörfer
G.
Gefängnisse sollen stets reinlich und von Ungeziefer frey gebal
ken werden ......................... .
Gehaus — Rittergut.
Siehe Heimathsbezirk — abgesonderter.
Gemeinde-Heimathsbezirk. Erklärungen über den Anschluß
an solchen:
#a) hinsichtlich der Forsthäuser, der Kammerforste, der Kammerge-
badude, der Kammergrundstücke und der Kammergüter
b) von den Besitzern einiger mit Landstandschaft versehenen Ritter-
güter ..... .................... ......... ....
Geroda — Nittergut.
Siehe Heimathsbezirk — abgesonderter.
Gesindeordnung vom 18. Juny 1823; authentische Interpreta-
tion der F.5. 46 und 47 in Beziehung auf Streitigkeiten zwischen
Dienstherrschaft und Gesinde ..
Grenzsteine. Bestimmungen in Betreff derselben ».
Grobengereuth — Rittergut.
Großneuhausen — Rittergut.
Gütterlitz — Rittergut.
Guthmannshausen. — Das Burkhardsche und das Rrdigersche
Rittergut. Siehe Heimathsbezirk — abgesonderter.
.
Heimathöbezirk — abgesondevter (vergl. Reg. Blatt vom
J. 1833 S. 142, 144, 161, 162, 165 und v. J. 1834 S. 9
129.
76, IV.
57.
76, IV.
77, V.
62.
57
II.
II1.
III.
III.
IIL