Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1836. (20)

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Beleihungs = Termine, einschlüssig der Elbesauffehung 
und Abnahme 
Bey Mitbelehnten eben 2 
4) Lehenbriefe 
und wenn das Lehen uͤber 10,000 thlr. werth ist 
5) Konfirmation cines Lehns-Reverses . 
6) Indult-, Kondonations= oder Kassations- Scheine 
7) Zeugnisse oder Ertrakte aus Lehns-Akten . 
8) Konsense in Kauf- und Hypotheken-Faͤllen, wenn der 
Preiß oder die Schuld unter 500 thlr. betraͤgt 
500 thlr. bis 1000 thlr. . 
und von jedem weiteren vollen 1000 thrr. noch 
9) Gestattung des Lehnsempfängnisses durch Bevollmächtigte: 
a) bey Hauptbelehnten, 
wenn es die erste Belelhung „ mit dem fraglichen e- 
hen betrifft (c . 
außerden . . . . 
b) bey Mitbelehnten, 
wenn es die erste Mitbeleihung betrifft . 
außerden . . 
10) urkunden uͤber Verwandlung eines Lehns 
(versteht sich außer der durch jedesmahlige nebereinkunft 
festzusetzenden Verwandlungssumme selbst). 
11) Für alle übrige Niederschriften und Ausfertigungen tre- 
ten lediglich die geeigneten Klassen-Taxen (F. 19) ein. 
G. Vergleichs= und Verdußerungs-Dekrete. 
g. 69. 
Das obrigkeitliche Dekret, wodurch Vergleiche oder Ver- 
aͤußerungen oder andere Vertraͤge genehmiget werden, die zu 
ihrer Guͤltigkeit dieses Dekretes nothwendig beduͤrfen, z. B. 
bey Pflegebefohlenen, wenn der Gegenstand betraͤgt: 
bis zu 50 thir. eiuschluͤsig . . . . . 
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