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Beleihungs = Termine, einschlüssig der Elbesauffehung
und Abnahme
Bey Mitbelehnten eben 2
4) Lehenbriefe
und wenn das Lehen uͤber 10,000 thlr. werth ist
5) Konfirmation cines Lehns-Reverses .
6) Indult-, Kondonations= oder Kassations- Scheine
7) Zeugnisse oder Ertrakte aus Lehns-Akten .
8) Konsense in Kauf- und Hypotheken-Faͤllen, wenn der
Preiß oder die Schuld unter 500 thlr. betraͤgt
500 thlr. bis 1000 thlr. .
und von jedem weiteren vollen 1000 thrr. noch
9) Gestattung des Lehnsempfängnisses durch Bevollmächtigte:
a) bey Hauptbelehnten,
wenn es die erste Belelhung „ mit dem fraglichen e-
hen betrifft (c .
außerden . . . .
b) bey Mitbelehnten,
wenn es die erste Mitbeleihung betrifft .
außerden . .
10) urkunden uͤber Verwandlung eines Lehns
(versteht sich außer der durch jedesmahlige nebereinkunft
festzusetzenden Verwandlungssumme selbst).
11) Für alle übrige Niederschriften und Ausfertigungen tre-
ten lediglich die geeigneten Klassen-Taxen (F. 19) ein.
G. Vergleichs= und Verdußerungs-Dekrete.
g. 69.
Das obrigkeitliche Dekret, wodurch Vergleiche oder Ver-
aͤußerungen oder andere Vertraͤge genehmiget werden, die zu
ihrer Guͤltigkeit dieses Dekretes nothwendig beduͤrfen, z. B.
bey Pflegebefohlenen, wenn der Gegenstand betraͤgt:
bis zu 50 thir. eiuschluͤsig . . . . .
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