Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1836. (20)

In h a l t. 
Seite des 
Regierungs- 
Flatecl 
Nr. der 
Bekannt- 
maachung. 
  
an dem klinischen Unterrichte geführte Privat= Tagebuch über 
die ihnen zur Behandlung anvertraut gewesenen Kranken mit 
einreichen (vergl. auch Repertorium zu dem Reg. Blatte v. J. 
1835 unter dem Worte: „Medizinal-Personen“"“) 
Allstedt: 
aà) Gesetz vom 14. März 1836 über die Eingangs-, Ausgangs. 
und Durchgangs-Abgaben in diesem Amte. 
b) Geseh vom 15. März 1836 über die brgnnteinfurr Ver- 
waltung in diesem mttttttttaa 
Amteödiener — deren Diäten 
Arzeneykunst — gerichtliche. 
Siehe gerichkliche Arzeneykunst. 
Auma. — Errichtung eines Physikates daselbbt. 
Ausgangsabgaben in den. Aemtern Allstedt und Oldisleben. 
Siehe Allstedt und Oldisleben. 
Ausgewiesene. Siehe Vagabunden und Ausgewiesene. 
Auslagen der Physikats-Personen. 
Siehe Physikats-Personen. 
EIEIIIIIIIIIIIIIBIIIIII 
B. 
Baumfrevel. Konvention wegen deren Bestrafung mit dem Her- 
zogthume Sachsen-Meiningen vom 20. Dezember 18316 
Besoldungen. Gesetz über die Beráußerung und Verkümmerung 
derselben vom 22. Maärz 18666 .. 
Beweis-Fortstellunge-Termin; badung des Beweisgegners 
zu diesem; Bestimmung dessen, was darin auftugeben ist (vergl. 
RKeg. Bl. v. J. 1833 S. 181 F. 32 
Bierbannrecht. 
bruar 1116 
Biersteuer ober Biermal#schrot= Steuer. 
vom 16. Februar 1836 nebst Beylagen Aundl 
Branntwein. Ministerial-Bekanntmachung vom Aug. **i“' 
über die Steuervergütungssähe bey Versendungen von Brannt- 
wein in das Ausland und wegen Erleichterung des diesfallsigen 
Absertigungsversahrens (vergl. Reg. Blatt vom Jahre 1834 
S. 112 —110050000a 
Branntwein aus dem Orte Crolsdorn s dessen Ausfährung 
nach Preußen, Sachsen und den Staaten des Thüringschen Zoll- 
Gesetz über Aufhebung berfihr vom 2. # 
24 
—. 
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Aerztliche Staatspruͤfung. Die darum Nachsuchenden muͤs- 
sen unter andern auch das von ihnen während der Theilnahme 
79. 
73, 74. 
75. 
294. 
271—274 
371—373 
118—120 
5 
25. 
101—104 
684—96. 
281—284 
  
und Handels-VereineS. Diesfallsige Ausgleichungssteuer 
52. 
II. 
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