Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1836. (20)

In  h  a  l  t.

Seite  des

Regierungs-Flatecl


Nr.  der
Bekanntmaachung.


 

an  dem  klinischen  Unterrichte  geführte  Privat=  Tagebuch  über
die  ihnen  zur  Behandlung  anvertraut  gewesenen  Kranken  mit
einreichen  (vergl.  auch  Repertorium  zu  dem  Reg.  Blatte  v.  J.
1835  unter  dem  Worte:  „Medizinal-Personen“"“)
Allstedt:
aà)  Gesetz  vom  14.  März  1836  über  die  Eingangs-,  Ausgangs.
und  Durchgangs-Abgaben  in  diesem  Amte.
b)  Geseh  vom  15.  März  1836  über  die  brgnnteinfurr  Verwaltung
  in  diesem  mttttttttaa
Amteödiener  —  deren  Diäten
Arzeneykunst  —  gerichtliche.
Siehe  gerichkliche  Arzeneykunst.
Auma.  —  Errichtung  eines  Physikates  daselbbt.
Ausgangsabgaben  in  den.  Aemtern  Allstedt  und  Oldisleben.
Siehe  Allstedt  und  Oldisleben.
Ausgewiesene.  Siehe  Vagabunden  und  Ausgewiesene.
Auslagen  der  Physikats-Personen.
Siehe  Physikats-Personen.

EIEIIIIIIIIIIIIIBIIIIII

B.
Baumfrevel.  Konvention  wegen  deren  Bestrafung  mit  dem  Herzogthume
  Sachsen-Meiningen  vom  20.  Dezember  18316
Besoldungen.  Gesetz  über  die  Beráußerung  und  Verkümmerung
derselben  vom  22.  Maärz  18666  ..
Beweis-Fortstellunge-Termin;  badung  des  Beweisgegners
zu  diesem;  Bestimmung  dessen,  was  darin  auftugeben  ist  (vergl.
RKeg.  Bl.  v.  J.  1833  S.  181  F.  32
Bierbannrecht.
bruar  1116
Biersteuer  ober  Biermal#schrot=  Steuer.
vom  16.  Februar  1836  nebst  Beylagen  Aundl
Branntwein.  Ministerial-Bekanntmachung  vom  Aug.  **i“'
über  die  Steuervergütungssähe  bey  Versendungen  von  Branntwein
  in  das  Ausland  und  wegen  Erleichterung  des  diesfallsigen
Absertigungsversahrens  (vergl.  Reg.  Blatt  vom  Jahre  1834
S.  112  —110050000a
Branntwein  aus  dem  Orte  Crolsdorn  s  dessen  Ausfährung
nach  Preußen,  Sachsen  und  den  Staaten  des  Thüringschen  Zoll-Gesetz

  über  Aufhebung  berfihr  vom  2.  #

24

—.

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Aerztliche  Staatspruͤfung.  Die  darum  Nachsuchenden  muͤssen
  unter  andern  auch  das  von  ihnen  während  der  Theilnahme

79.

73,  74.
75.
294.

271—274

371—373

118—120

5

25.

101—104

684—96.

281—284

 

und  Handels-VereineS.  Diesfallsige  Ausgleichungssteuer

52.

II.

—

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