Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1836. (20)

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Benennung der Gegenstände. 
  
Nr. 
x) Jucker: 
1) Brot= und Hut-, Kandis-, Bruch= oder Lumpen= und weißer gestoße- 
ner Zuckrerer .. . ... .........«............................ 
2)NohzuckerundFarin(3uckermehl)....«......».................. .- 
5) Rohzucker für inländische Siedereyen zum Raffiniren unter den besonders 
vorzuschreibenden Bedingungen und Kontrolen —....... 
260chl,inFässerneir-gchend....... .............. ...... ...... ............... 
Baumoͤhl zum Fabrik-Gebrauche wird gegen die allgemeine Eingangsabgabe 
eingelassen, wenn bey den Zollämtern an der Grenze oder bey der Abkerti- 
gung aus den Packhöfen (Hallanstalten) vorher auf einen Zentner Oehl ein 
Pfund Terpentinöhl zugeseht worden. 
27 Papier und Pappwaaren: 
-a) ungeleimtes, ordindres, (grobes, graues und halbweißes) Druckpapier, auch 
grobes (weißes und gefärbtes) Packpapier und Pappdeckel 
b) alle andere Papiergattuneeggg 
Anmerk. 1. Papier, welches lithographirt, bedruckt oder linürt ist, um in diesem Zustande 
zu Rechnungen, Etiketten, Frachtbriefen, Devisen u. s. w. zu dienen, desgleichen 
ordindre Bilderbogen, gehören zu den lil. b benannten Papiergattungen. 
Anmerk. 2. Vom grauen Lösch= und Yack-Papiere wird die allgemeine Eingangsabgabe 
  
erhoben.
	        
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