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Benennung der Gegenstände.
Nr.
x) Jucker:
1) Brot= und Hut-, Kandis-, Bruch= oder Lumpen= und weißer gestoße-
ner Zuckrerer .. . ... .........«............................
2)NohzuckerundFarin(3uckermehl)....«......».................. .-
5) Rohzucker für inländische Siedereyen zum Raffiniren unter den besonders
vorzuschreibenden Bedingungen und Kontrolen —.......
260chl,inFässerneir-gchend....... .............. ...... ...... ...............
Baumoͤhl zum Fabrik-Gebrauche wird gegen die allgemeine Eingangsabgabe
eingelassen, wenn bey den Zollämtern an der Grenze oder bey der Abkerti-
gung aus den Packhöfen (Hallanstalten) vorher auf einen Zentner Oehl ein
Pfund Terpentinöhl zugeseht worden.
27 Papier und Pappwaaren:
-a) ungeleimtes, ordindres, (grobes, graues und halbweißes) Druckpapier, auch
grobes (weißes und gefärbtes) Packpapier und Pappdeckel
b) alle andere Papiergattuneeggg
Anmerk. 1. Papier, welches lithographirt, bedruckt oder linürt ist, um in diesem Zustande
zu Rechnungen, Etiketten, Frachtbriefen, Devisen u. s. w. zu dienen, desgleichen
ordindre Bilderbogen, gehören zu den lil. b benannten Papiergattungen.
Anmerk. 2. Vom grauen Lösch= und Yack-Papiere wird die allgemeine Eingangsabgabe
erhoben.