Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1836. (20)

Benennung der Gegenstände. 
  
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Spielkarten, insofern sie in einzelnen Vereinsstaaten zum Gebrauche im Lande 
eingeführt werden dürfen, und unter Berücksichtigung der besonderen Stem- 
pel= und Kontrole-Vorschrifernrnrn 
Anmerk. Werden dergleichen zum Durchgange angemeldet: so wird die Durchgangsab- 
gabe mit einem halben Thaler vom Preußischen Zentner oder mit 50 Kreuzern 
vom Zoll-Zentner erhoben. 
Steine: 
a) Bruchsteine und behauene Steine aller Art, Mühl-, grobe Schleif= und 
Weösteine, Tufsteine, Traß, Ziegel= und Backsteine aller Art, bey dem 
Transporte zu Wasser, auch bey dem Land-Transporte, wenn die Steine 
nach einer Ablage zum Verschiffen bestimmt sido.. .. .. 
D.) Waaren aus Alabaster, Marmor und Speckstein, ferner: unechte Steine 
in Verbindung mit unedeln Metallen, auch geschliffene cchte und unechte 
Steine, Perlen und Korallen ohne Fassugg . . . . . ... ............ 
Anmerk. zu a. u. b. 1) Große Marmorarbeiten (Statuen, Büsten und dergleichen), 
Flintensteine, seine Schleif= und Wetzsteine, auch Waaren 
aus Serpentinstein zahlen die allgemeine Eingangsabgabe. 
2) Bruch= und behauene Bausteine bey der Einfuhre auf dem 
Bodensee frey. 
3) Lüthographir= Steine ————’e-. 
Steinkohlen EIII E U ———.. 
Anmerk. An der Badischen Grenze, oberhalb Kehl, eingehe. 
Stroh-, Rohr= und Bast-Waaren: 
— 
Matten und Fußdecken von Bast, Stroh und Schilm 
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Stroh= und Bast-Geflechte, grobe Strohhüte und Decken aus ungespalte- 
nem Stroh, Spahn= und Rohr-Hüte ohne Garnitur. .... . . ... 
  
c) feine Bast- und Stroh-Huͤte .. ,......
	        
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