Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1836. (20)

865 
10) Von Weitzen und anderen unter Nr. 11 nicht 
besonders genannten Getreidearten, desgleichen 
von Huͤlsenfruͤchten, als: Bohnen, Erbsen, Lin- 
sen, Wicken, auf der Weichsel und dem Niemen 
eingehend, und durch die Hafen von Danzig und 
Memel, auch durch Elbing und Königsberg über 
Nillau ausgehend, vom Preußischen Scheffel 3 Sgr. 
11) Von Roggen, Gerste und Hafer, auf denselben 
Strömen ein= und über die vorgenannten Häfen 
ausgehend, vom Preußischen Schefffe . 2 Sgr. 
Das Koͤniglich Preußische Finanz-Ministerium wird diese Ermaͤßigung der 
Durchgangsabgaben, in besonderen Fällen, auch bey den zu Lande auf der 
Linie von der Ostsee bey Memel bis zur Weichsel eingehenden und über die 
vorgenannten Häfen ausgehenden Getreidearten, unter den näher vorzuschrei- 
benden Bedingungen und Kontrolen, eintreten lassen. 
Weimar den 9. Dezember 1836. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Freyherr von Gersdorff. 
Bekanntmachungen. 
I. In Gemaßheit höchster Anordnung Sr. Königlichen Hoheit, des 
Großherzogs, wird die Bestimmung vom 9. Februar 1828 (Regierungs-Blatt 
Nummer 4 vom Jahre 1828), wodurch den Ausländern das Subskriptions- 
oder Pränumerations-Sammeln cuf Bücher, Kupferstiche und dergleichen durch 
persönliches Herumgehen und Auffordern, es geschehe vom Verfasser und Ver- 
fertiger des Werkes selbst oder von Beauftragten, im Großherzogthume un- 
tersagt ist, auch auf alle Inländer ohne unterschied hierdurch erstreckt. 
Jede Uebertretung dieses Verbothes durch Ausländer wie durch Inländer 
hat fönf Thaler Strafe zur Folge, wovon der Anzeiger die Hälfte er- 
hält. Den Ortspolizey-Behörden bleibt jedoch nachgelassen, in einzelnen, 
dazu besonders geeigneten Fällen, nahmentlich bey Gegenständen, welche i
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.