h) in den zu dem Thüringischen Vereine gehörigen
Staaten von 6
Bier,
Branntwein,
Taback,
Traubenmost und Wein.
Im Herzogthume Nassau werden, da weder die Produktion des Weines
und Tabacks, noch die Fabrikation von Bier und Branntwein, daselbst mit
besonderen Steuern belastet ist, keine Ausgleichungsabgaben erhoben. Für den
Fall jedoch, daß die Herzogliche Regierung es künftig angemessen finden sollte,
jene Erzeugnisse sämmtlich oder zum Theil bey sich mit einer Produktions=
oder Fabrikations = Steuer zu belegen, bleibt derselben auch das Recht zur
Erhebung von Ausgleichungsabgaben unter denselben Umständen vorbehalten,
unter welchen die anderen Vereinsstaaten solches gegen einander ausüben.
Es soll bey der Bestimmung und Erhebung der gedachten Abgaben nach
folgenden Grundsäben verfahren werden:
1) die Ausgleichungsabgaben werden nach dem Abstande der gesetzlichen
Steuer im Lande der Bestimmung“ von der denselben Gegenstand betref-
fenden Steuer im Lande der Herkunft bemessen, und fallen daher im
Verhältnisse gegen diejenigen Vereinslande gänzlich weg, wo eine gleich
hohe oder eine höhere Steuer auf dasselbe Erzeugniß gelegt ist.
2) Veränderungen, welche in den Steuern von inländischen Erzeugnissen
der betheiligten Staaten eintreten, haben auch Veränderung in den
Ausgleichungsabgaben, jedoch stets unter Anwendung des vorher (1)
aufgestellten Grundsatzes zur Folge.
Wo auf dem Grunde einer solchen Veranderung eine Ausgleichungs-
abgabe zu erhöhen seyn würde, muß, falls die Erhöhung wirklich in
Anspruch genommen wird, eine Verhandlung darüber zwischen den be-
theiligten Staaten, und eine vollständige Nachweisung der Zulässigkeit
nach den Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrages vorausgehen.
3) Die gegenwärtig in Preußen gesetzlich bestehenden Sätze der Steuern
von inländischem Traubenmost und Wein, von Tabacksbau und Brannt-
wein, sowie die gegenwärtig in Bayern bestehende Steuer von inlän-
dischem geschroteten Malz und Bier (Malzaufschlag) sollen jedenfalls
den höchsten Satz deöjenigen bilden, was in einem Vereinsstaate, wel-