Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1836. (20)

JInhalt. 
Seite des 
Regierungs- 
Blattes. 
Nr. der 
Bekannt- 
machung. 
  
Ostheim. Geseßb im Betreff der indirekten Abgaben in diesem 
Amte vom 16. März 1836 
P. 
Pensionen. Gesetz uͤber die Verdußerung und Verkümmerung 
derselben vom 22. Marz 1 
Physikat zu Auma. w.i3 dieser Stelle und Nahmhaft- 
machung der zu dessen Sprengel geschlagenen Orte 
Phosikats- Personen, deren Gebühren, Diäten und Verläge 
für ihre Thätigkeit in gerichtlichen Fällen auf Veranlassung der 
Justiz-Behörden 
Pr####merations. und Subskriptions-Sammeln von 
Ausländern und Inländern durch persönliches Herumgehen und 
Auffordern, geschehe es vom Verfasser oder Verfertiger des Wer- 
kes oder von Beauftragten, ist verbothen. (Vergl- Reg. Blatt 
vom Jahre 1828 S. 23. Nr. III) 
Prozeß-Verfahren. Gesetz zu Abkürzung und Verbesserung 
desselben vom 12. April 1833 (vergl. Reg. Blatt vom Jahre 
1833 S. 173— 188). Erläuternde Bekanntmachung 
EILIIIEIII3EEIIIIIIII— 
R. 
Randbeschluͤsse zu Mittheilung von Schriften im Prozeß-Ver- 
fahren müssen die gesehlich vorgeschriebenen Auflagen und Prä- 
judicien enthalten (vergl. Reg. Bl. vom Jahre 1833 S. 177, 
178 &.. 15, 16, 18, 201t).# 
Real- Lasten. Die Rentämter sollen die ihrer Erhebung anver: 
trauten und unbeybringbaren Real-Lasten zeitig vor dem Ablaufe 
des dritten Jahres nach dem Fäiskeits: Termine zur Anzeige 
bringen 
Rechtsfragen — wchft — veich zu Entscheidung dersel 
ben vom 25. März 183 
Rechtsstreitigkeiten — minderwichtige — Nachtrag vom 15. 
April 1836 zu dem Gesetze vom 31. May 1817 über das ge- 
richtliche Verfahren in denselbbrn.. 
Regierungs-Blatt. Bekanntmachung der Redaktion bieses 
Blattes hinsichtlich der Seitenzahlen der Nr. 17 des Jahr- 
ganges 181131116 „„„„„ 
S. 
Die Aufhebung der auf Kosten des Staa- 
Salzniederlagen. 
tes bestehenden und die Abholung des Salzes aus den Salinen 
76. 
118—120 
t2 
271—274 
77—79. 
l, 1. 
IL 
  
  
von den Gemeinden. Gesetz vom 21. September 1836 
2 
297—301
	        
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