JInhalt.
Seite des
Regierungs-
Blattes.
Nr. der
Bekannt-
machung.
Ostheim. Geseßb im Betreff der indirekten Abgaben in diesem
Amte vom 16. März 1836
P.
Pensionen. Gesetz uͤber die Verdußerung und Verkümmerung
derselben vom 22. Marz 1
Physikat zu Auma. w.i3 dieser Stelle und Nahmhaft-
machung der zu dessen Sprengel geschlagenen Orte
Phosikats- Personen, deren Gebühren, Diäten und Verläge
für ihre Thätigkeit in gerichtlichen Fällen auf Veranlassung der
Justiz-Behörden
Pr####merations. und Subskriptions-Sammeln von
Ausländern und Inländern durch persönliches Herumgehen und
Auffordern, geschehe es vom Verfasser oder Verfertiger des Wer-
kes oder von Beauftragten, ist verbothen. (Vergl- Reg. Blatt
vom Jahre 1828 S. 23. Nr. III)
Prozeß-Verfahren. Gesetz zu Abkürzung und Verbesserung
desselben vom 12. April 1833 (vergl. Reg. Blatt vom Jahre
1833 S. 173— 188). Erläuternde Bekanntmachung
EILIIIEIII3EEIIIIIIII—
R.
Randbeschluͤsse zu Mittheilung von Schriften im Prozeß-Ver-
fahren müssen die gesehlich vorgeschriebenen Auflagen und Prä-
judicien enthalten (vergl. Reg. Bl. vom Jahre 1833 S. 177,
178 &.. 15, 16, 18, 201t).#
Real- Lasten. Die Rentämter sollen die ihrer Erhebung anver:
trauten und unbeybringbaren Real-Lasten zeitig vor dem Ablaufe
des dritten Jahres nach dem Fäiskeits: Termine zur Anzeige
bringen
Rechtsfragen — wchft — veich zu Entscheidung dersel
ben vom 25. März 183
Rechtsstreitigkeiten — minderwichtige — Nachtrag vom 15.
April 1836 zu dem Gesetze vom 31. May 1817 über das ge-
richtliche Verfahren in denselbbrn..
Regierungs-Blatt. Bekanntmachung der Redaktion bieses
Blattes hinsichtlich der Seitenzahlen der Nr. 17 des Jahr-
ganges 181131116 „„„„„
S.
Die Aufhebung der auf Kosten des Staa-
Salzniederlagen.
tes bestehenden und die Abholung des Salzes aus den Salinen
76.
118—120
t2
271—274
77—79.
l, 1.
IL
von den Gemeinden. Gesetz vom 21. September 1836
2
297—301