Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1837. (21)

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Bestimmung  nicht  mehr  angemessen,  doch  als  Schmuck  des  Gebäudes  und  als
Kunstdenkmahl  früherer  Zeit  der  Erhaltung  werth  sind.  Wo  sich  dieselben
noch  an  Altären  befinden,  wird  man  sie  jetzt  gern  beibehalten;  sind  sie  hingegen
  schon  bei  Seite  gestellt  worden,  so  ist  es  wenigstens  zu  wünschen,  daß
man  ihnen  einen  geeigneten  Plaß  anweise,  wo  fie  noch  zur  Auszierung  beitragen
  und  vor  Zerstörung  gesichert  sind.  Zugleich  ist  darauf  zu  sehen,  daß  sie
vor  Wurmfraß,  vor  der  Feuchtigkeit  und  vor  der  Sonne  geschützt  bleiben
und  öfters  durch  Abblasen  mittelst  eines  gewöhnliches  Blasebalges  und  durch
Abstäuben  mittelst  eines  Federwedels  gereiniget  werden.  Nachtheilig  ist  die
Reinigung  mit  feuchten  Tüchern,  mit  Borstwischen  und  mit  ähnlichen,  scharf
angreifenden  Werkzeugen  nicht  allein  für  die  Bemalung  und  die  Vergoldung,
sondern  auch  für  das  Holz  selbst.

Ueber  theilweise  Ausbesserungen  solcher  Werke,  ingleichen  über  eine  etwa
beabsichtigte,  ganz  veränderte  Aufstellung  derselben  ist  stets  der  Rath  eines
Kunstverständigen  einzuholen.

4.

Dieselben  Vorschriften  über  Sicherung  und  Reinigung  gelten  auch  für
Gemaälde,  sie  mögen  auf  die  Wand,  auf  Holztafeln,  auf  Kupfer  oder  auf
Leinwand  gemalt  seyhn.  Feuchugkeit  der  sie  umgebenden  Luft  und  der  Wand,
an  welcher  sie  hängen,  auftreffender  Sonnenschein,  ingleichen  jede  kratzende
oder  feuchte  Berührung  von  ungeübter  Hand  sind  ihnen  schädlich  oder  mindestens
  gefährlich.  Der  Zugang  von  reiner,  trockener  Lust  und  behutsames
Abstäuben  von  Zeit  zu  Zeit  bedingen  ihre  Erhaltung.

In  manchen  Kirchen  finden  sich  Gemälde  aus  alterer  Zeit  in  ganz  ungeeigneten
  Aufbewahrungsorten  zurückgestellt,  während  sie  an  den  Wänden  des
Kirchenschiffs  angebracht  eine  Zierde  derselben  seyn  würden.  Durch  passende
Wiederaufstellung  würde  zugleich  ihrem  Untergange  vorgebeugt.

Die  Herstellung  (Restauration)  sehr  verdorbener  Gemälde  ist  eine  eigene,
  gar  schwierige  Kunst.  Nicht  jedem  Maler  und  am  wenigsten  jedem,  der
sich  so  nennt,  darf  man  eine  solche  Arbeit  anvertrauen,  wenn  er  sich  gleich
mit  Keckheit  dazu  erbieten  sollte.  Je  mehr  Kunstwerth  das  Gemälde  hat,
desto  mehr  Vorsicht  ist  bei  der  Wahl  des  Künstlers  (des  Restaurators)  nöthig.