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Preußisches Courant und zwar, um kleinere Brüche zu vermeiden, in dem Ver-
haltnisse von 25,1/8 Groschen zu 1 Thaler oder gegen Konventions-Geld
nach dem gesetzlichen Verhältnisse von 12 zu 11 ausgewechselt werden.
Weimar den 1. August 1837.
Ad mandatum Serenissimi speciale.
Freiherr v. Gersdorff. D. Schweitzer.
Patent ·
die Einführung des Königlich Preußi-
schen Münzfußes im Amte Oldisleben
betreffend.
Bekaunutmachungen.
I. Nachdem unter höchster Genehmigung Sr. Königl. Hoheit des Groß-
herzogs von der unterzeichneten Ober-Post-Inspektion mit dem Koöniglich Preußi-
schen General-Postamte zu Berlin nachstehende Uebereinkunft in Bezug auf
die Postverhältnisse zu Allstedt getroffen worden ist: so wird solche hierdurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 81. Juli 1837.
Großberzoglich Sächsische Ober-Post-Inspektion.
F. von Schwendler.
Act. 1.
Das Königlich Preußische General-Postamt unterhält ferner, wie bieher,
unbeschadet der Großherzoglich Sachsischen Hoheitsrechte, in Allstedt eine
Preußische Post-Erpedition und die für diesen Ort erforderliche Postverbin-
dung, mittelst einer zur Briefpäckerei= und Personenbeförderung dienenden
Postanlage zwischen Artstedt und einer der benachbarten Preußischen Post-
anstalten, Artern, Querfurt oder Sangerhausen. .
Art. 2.
Die Post-Erpedition in Allstedt wird mit dem Preußischen Postwap-
pen bezeichnet, führt das Preußische Dienstsiegel und die Unterschrift: „König-