Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1837. (21)

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Preußisches Courant und zwar, um kleinere Brüche zu vermeiden, in dem Ver- 
haltnisse von 25,1/8 Groschen zu 1 Thaler oder gegen Konventions-Geld 
nach dem gesetzlichen Verhältnisse von 12 zu 11 ausgewechselt werden. 
Weimar den 1. August 1837. 
Ad mandatum Serenissimi speciale. 
Freiherr v. Gersdorff. D. Schweitzer. 
Patent · 
die Einführung des Königlich Preußi- 
schen Münzfußes im Amte Oldisleben 
betreffend. 
Bekaunutmachungen. 
I. Nachdem unter höchster Genehmigung Sr. Königl. Hoheit des Groß- 
herzogs von der unterzeichneten Ober-Post-Inspektion mit dem Koöniglich Preußi- 
schen General-Postamte zu Berlin nachstehende Uebereinkunft in Bezug auf 
die Postverhältnisse zu Allstedt getroffen worden ist: so wird solche hierdurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 81. Juli 1837. 
Großberzoglich Sächsische Ober-Post-Inspektion. 
F. von Schwendler. 
Act. 1. 
Das Königlich Preußische General-Postamt unterhält ferner, wie bieher, 
unbeschadet der Großherzoglich Sachsischen Hoheitsrechte, in Allstedt eine 
Preußische Post-Erpedition und die für diesen Ort erforderliche Postverbin- 
dung, mittelst einer zur Briefpäckerei= und Personenbeförderung dienenden 
Postanlage zwischen Artstedt und einer der benachbarten Preußischen Post- 
anstalten, Artern, Querfurt oder Sangerhausen. . 
Art. 2. 
Die Post-Erpedition in Allstedt wird mit dem Preußischen Postwap- 
pen bezeichnet, führt das Preußische Dienstsiegel und die Unterschrift: „König-
	        
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