Seite des Nr.der
J u h alt. Regierungs-Bekannt=
Blattes. machung.
Leinwand, selbst gefertigte; deren Verkauf betreffendd 384. —
Lionidationen. In dieselben soll der Betrag früberer noch un-
bezahlter Kostenrechnungen von den Gerichten nicht wieder aufge-
nommenwerdea.................................. 237. 1.
Liquidiren in Untersuchungösachen wider unvermögende Inkulpaten 36. —
Luneburg (Stadt); die der daselbst zweimal jährlich zu haltenden
Messe verstatteten Begünstigungen 40. II.
Lumpenzucker — Niederlänoischer — Eingangsabgabe von solchem
zum Gebrauche vereinsländischer Raffineren 106. II.
Gesetz vom 2. März über deren Ge-
Mängel veräußerter Sachen.
wayrung
Meisterstück, dessen Besichtigung und Beurtheilung
Messe zu Lüneburg. Die derselben gestatteten Begünstigungen
Milde Stiftung. Die dem Jastitute der Frauenvereine ertheilten
Rechte einer solchen ...
Militär-Personen, deren Schuldenwirken. Gesetz vom 22. März
im Betreff der Aufhebung der gesetzlichen Bestimmungen darüber
Authentische Interpretation dieses Gesete
Minderungsklage (actio quanti minoris); deren Verjährung
Minderwichtige burgerliche Rechtsstreitigkeiten.
Stehe Viehhandel.
Münz= Konvention — allgemeine — der zum Zoll- und Handels-
Vereine verbundenen Staaten (d. d. Dresden vom 30. July 1838
Beitritt zu dieser Konvention von Seiten
a) der Landgrafschaft Hessen= Homburg
b) des Großherzogthumes Oldenburg für das Furstenthum Bu-
kenfeldunnd
o) der Herzoglich Anhalt-Bernburg-,
Regierungen
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Nachbildung und Nachdruck. Gesetz vom 11. Januar zum
Schutze des Eigenthumes an Werken der Kunst und Wissenschaft
gegen Nachbildung und Nachdrcccckn
druck der Werke des Dichters D. Feiedrich von Schiller.
Bundestagsbeschluß zum Schutze gegen jenen . o X
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86.
453.
50 88. 1. 2.
3 —12.
36.
447.
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13——22
27.
IV.