Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1839. (23)

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burg-Sondershausen, Reuß-Greiz, Reuß-Schleitz und Reuß-Lobenstein und 
Ebersdorf — des Herzogthumes Nassau und der freien Stadt Frankfurt 
einerseits, und Seine Majestät, der König der Niederlande, andererseits, von 
gleichem Wunsche beseelt, die Handels-Verbindungen und den Austausch der 
Erzeugnisse der beiderseitigen Staaten möglichst auszudehnen., sind zu diesem 
Zwecke übereingekommen in Unterhandlungen zu treten, und haben zu Bevoll- 
mächtigten hierzu ernannt: 
Seine Majestät, der König von Preußen: 
Allerhöchst-Ihren geheimen Legations-Rath Ernst Michgölis, Kitker 
des Königlich Preußischen rothen Adler-Ordens dritter Klasse mit der 
Schleise, Offizier der Französischen Ehrenlegion, Kommandeur des 
Civil-Verdienstordens der Königlich Bayerschen Krone, Ritter des 
Königlich Saächsischen Civil-Verdienstordens, Komthur des Ordens der 
Königlich Württembergschen Krone, Kommandeur des Grohherzoglich 
Badenschen Ordens vom Zähringer Löwen, Kommandeur zweiter Klasse 
des Kurfürstlich Hessischen Hausordens vom goldenen Löwen und des 
Großherzoglich Hessischen Ludwigs-Ordens und Komthur des Großher- 
zoglich Sächsischen Hausordens vom weißen Falken; 
Allerhöchst-Ihren geheimen Ober-Finanzrath Karl Ludolph Windhorn, 
Ritter des Königlich Preußischen rothen Adler-Ordens zweiter Klasse, 
des ECivil-Verdienstordens der Königlich Bayerschen Krone und des 
Königlich Sachsischen Civil-Verdienstordens, und 
Allerhöchst-Ihren geheimen Ober-Regierungsrath Friedrich Wilhelm 
Westphal, Ritter des Königlich Preußischen rothen Adler-Ordens 
dritter Klasse mit der Schleife, Offizier der Französischen Ehrenlegion; und 
Seine Majestat, der König der Niederlande: 
Allerhöchst-Ihren Legations-Rath und Geschäftstrager bei der freien Stadt 
Frankfurt, Friedrich Heinrich Wilhelm von Scherff, Ritter 
des Königlich Niederländischen Lowen-Ordens, des Kurfürstlich Hessischen 
Hausordens vom goldenen Löwen und des Großherzoglich Sachsischen 
Hausordens vom weißen Falken, und 
den Direktor des allgemeinen Entrepots und Sekretar der Handelskammer 
zu Amsterdam, Johann Jakob Rochussen, Ritter des Königlich 
Niederländischen Lvöwen-Ordens; 
welche, unter dem Vorbehalte der Ratifikation, die folgenden Artikel festge- 
stellt und unterzeichnet haben. 
  
 
	        
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