Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1839. (23)

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III. 
Die Verzinsung zu drei vom Hundert jährlich erfolgt immer mit dem 
1. July bei der Großherzoglichen Haupt-Landschaftskasse allhier, oder auf Ver- 
langen auch bei den von derselben beauftragten Kreis-Steuereinnahmen zu 
Eisenach und bezüglich zu Neustadt aO., gegen Abgabe 
a) der einjährigen Zins-Coupons von den Obligationen im Betrage von 
66 thlrn. und 881# thlrn. mit bezüglich je 2 thirn. und 1 thlr. jähr. 
lich und 
b) der zweijéhrigen Zins-Coupons von den Obligationen im Betrage von 
163 thlrn. mit 1 thlr. in je zweijährigen Terminen. 
IV. 
Die sämmtlichen hier in Frage stehenden Urkunden sind vom 1. July 
1839 datirt, und die Verzinsung beginnt von demselben Tage an. 
V. 
Zu dem letztgedachten Behufe sind den Obligationen über 663 thlr. und 
denen über 331 thlr. die erforderlichen Talons und zwanzig Jahreszins-Cou- 
pons, jenen über 162 thlr. aber neben dem Talon nur zehen zweijaährige Zins- 
Coupons, auf die Zeit vom 1. July 1839 bis dahin 1859 lautend, beige- 
fügt. Nach Ablauf dieses Zeitraumeb werden gegen Zurückgabe der Talons 
dergleichen neue mit Coupons für die nächstfolgenden zwanzig Jahre bei der 
Kontrole der Haupt-Landschaftskasse abgegeben und so fernerhin fortgefahren. 
VI. 
Die fraglichen Schuldbriefe nebst Talons und Coupons werden bezeichnet, 
und zwar: 
die Obligationen à 16“ thlr. mit Lit. A, 
die Obligationen à 381 thlr. mit Lit. B, 
die Obligationen à 663 thlr. mit Lit. C, 
nächstdem aber auch mit der bei jeder Serie besonders zählenden laufenden 
Nummer. 
VII. 
Der Verkauf von dergleichen Obligationen mumter den oben gedachten 
Bedingungen findet vom 1. July d. J. an bei Großherzoglicher Haupt- 
Landschaftskasse allhier, bezüglich bei den Kreis-Steuecreinnahmen zu Eisenach
	        
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