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Abgeordnete — landstaͤndische — und deren Stellvertreter.
Bekanntmachungen wegen der Wahl solcher:
a) im Stande der Rittergutöbesiher des Weimar-Jenaischen areises 26. II.
b) im achten städtischen Wahlbezirke. ........ ...........· 27. In.
Ahbzugsrecht. Aufhebung desselben zwischen dem Grosherzogchume :( 30. 1.
Weimar und der Krone Sardinien und der Schweiz. ... . . . . . . .. 1244 45-447.
ATdvokaten. Siehe Eingaben und Sachwalter. „ —
Ackten-Versendung. Bestimmung über die Zulässigkeit der An- 6
träge der Parteien auf jen 256. —
Im Civil-Prozesse zu auswaͤrtigem Erkenntnisse auf den Antrag ei-
ner Partei, welcher das Armenrecht zugestanden worden 454. III.
erflodial-Grundstucke in den vorhin Königl. Sächsischen Ge-
bietstheilen. Das Erlöschen der auf bestimmte Zeit ertheilten.
Konsense zu Verpfändung dieser Allodial-Grundstücke 28. V.
#e##halt-VBernburg, Wuhalt--Cöthen und Anhalt-
Dessau (Herzogthümer) treten der Dresdener allgemeinen Münz-
Konvention vom 30. July 1838 blll 47. II.
A zeigegebühren; deren Bezahlung bei Forstfreveln an die be-
theiligten Forstbeamten ............................. 378. IV.
Orme Partei im Civil-Prozesse. Siehe Akten-Versendung.
Ausgewanderte. Gesebliche Bestimmungen daruͤber, welche Kla-
gen gegen dieselben vor dem vor der Auswanderung zuständigen
Gerichte Statt finden und wem die diesfallsigen Ladungen zu be-
händigen sind tttttt isssssssississsssist«-oss.--q.««·«...·· 95, II.
Ausgewiesene und Vagabunden. Erlaͤuterung und Ergän-
zung der wegen wechselseitiger Uebernahme derselben mit den Kro-33—35.
nen Preußen und Sachsen bestehenden Konventionen 78. —
Ausgleichungsabgabe vom Kurhessischen Branntweine; deren
Erhoͤhung. Gesetz daruͤber vom 19. MrbBjz 37.
Vom Biere und Branntweine aus Caulsdorf. .............. . .. . .. 230.
e#cxuslagen — bare — Erléuterung der Konvention mit dem Fürsten-
thume Reuß Greiz vom 2. Februar 1824 wegen Liquidirens der-
selben in allen Untersuchungssachen bei Unvermogendeit der In-
kulpaten. ——ti its-·- --·--so-s«·ys-»«««--«·»..- 36. —
euswanderungs steuer. Aufhebung derselben zwischen dem Groß- 39. I.
herzogthume Weimar und der Krone Sardinien und der Schweizl445-4471 —
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