Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1839. (23)

  
des Vr. der 
u alt. egierungs-Bekannt- 
v h Blattes. machung. 
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Abgeordnete — landstaͤndische — und deren Stellvertreter. 
Bekanntmachungen wegen der Wahl solcher: 
a) im Stande der Rittergutöbesiher des Weimar-Jenaischen areises 26. II. 
b) im achten städtischen Wahlbezirke. ........ ...........· 27. In. 
Ahbzugsrecht. Aufhebung desselben zwischen dem Grosherzogchume :( 30. 1. 
Weimar und der Krone Sardinien und der Schweiz. ... . . . . . . .. 1244 45-447. 
ATdvokaten. Siehe Eingaben und Sachwalter. „ — 
Ackten-Versendung. Bestimmung über die Zulässigkeit der An- 6 
träge der Parteien auf jen 256. — 
Im Civil-Prozesse zu auswaͤrtigem Erkenntnisse auf den Antrag ei- 
ner Partei, welcher das Armenrecht zugestanden worden 454. III. 
erflodial-Grundstucke in den vorhin Königl. Sächsischen Ge- 
bietstheilen. Das Erlöschen der auf bestimmte Zeit ertheilten. 
Konsense zu Verpfändung dieser Allodial-Grundstücke 28. V. 
#e##halt-VBernburg, Wuhalt--Cöthen und Anhalt- 
Dessau (Herzogthümer) treten der Dresdener allgemeinen Münz- 
Konvention vom 30. July 1838 blll 47. II. 
A zeigegebühren; deren Bezahlung bei Forstfreveln an die be- 
theiligten Forstbeamten ............................. 378. IV. 
Orme Partei im Civil-Prozesse. Siehe Akten-Versendung. 
Ausgewanderte. Gesebliche Bestimmungen daruͤber, welche Kla- 
gen gegen dieselben vor dem vor der Auswanderung zuständigen 
Gerichte Statt finden und wem die diesfallsigen Ladungen zu be- 
händigen sind tttttt isssssssississsssist«-oss.--q.««·«...·· 95, II. 
Ausgewiesene und Vagabunden. Erlaͤuterung und Ergän- 
zung der wegen wechselseitiger Uebernahme derselben mit den Kro-33—35. 
nen Preußen und Sachsen bestehenden Konventionen 78. — 
Ausgleichungsabgabe vom Kurhessischen Branntweine; deren 
Erhoͤhung. Gesetz daruͤber vom 19. MrbBjz 37. 
Vom Biere und Branntweine aus Caulsdorf. .............. . .. . .. 230. 
e#cxuslagen — bare — Erléuterung der Konvention mit dem Fürsten- 
thume Reuß Greiz vom 2. Februar 1824 wegen Liquidirens der- 
selben in allen Untersuchungssachen bei Unvermogendeit der In- 
kulpaten. ——ti its-·- --·--so-s«·ys-»«««--«·»..- 36. — 
euswanderungs steuer. Aufhebung derselben zwischen dem Groß- 39. I. 
herzogthume Weimar und der Krone Sardinien und der Schweizl445-4471 — 
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