Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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2.  Der  Regierung  des  Neckar-Kreises.
Bekanntmachung,  die  Vermächtnisse  des  verstorbenen  Kaufmanns  Stuber  in  Stuttgart
zu  wohlthätigen  Zwecken  betreffend.

Der  am  14.  September  d.  J.  gestorbene  Kaufmann  Johann  Georg  Stuber  in
Stuttgart  hat  durch  letztwillige  Verordnungen  den  unten  benannten  Armen-Anstalten
nachstehende  Vermächtnisse,  welche  theils  sogleich,  theils  auf  Absterben  zweier  Verwandten
  an  die  betheiligten  Institute  ausbezahlt  werden  sollen,  ausgeset:

1)  dem  Waisenhaus  in  Stuttgrtt  445  1  fl.  55  kr.  1  hl.
2)  dem  Waisenhaus  in  Ludwigsburg,  jeßt  in  e  5%5  fl.  55  kr.  1hl.
5)  dem  Lazareth  in  Stuttgartt  .  5,/451  fl.  55  kr.  1hl.
4)  dem  Siechenhaus  daselbbft  2„951  fl.  55  kr.  Ihl.
5)  dem  Buͤrger-Spital  daselbst.  20671  fl.  ékr.  hl.
6)  dem  Catharinen-Hospital  daselbst  2,671  fl.  6  kr.  —hl.
7)  dem  Institut  der  freiwilligen  Armenfreunde  daselbst  2,671  fl.  Gkr.  —hl.
8)  der  Catharinen-Schule  daselbst  2,67|fl.  GEkr.  —hl.

9)  den  Instituten  für  verwahrloste  und  taubstumme  inder
zu  Kornthal,  Wilhelmsdorf,  Tuttlingen,  Winnenden,

Gmünd  à  200071.  J00000  fl.  —kr.hl.

-  Zusammen«  29,!IJst-Hr  Ahl.

Diese  eben  so  reichlichen  als  wohlthätigen  Seifrungen  werden  zum  ehrenden  Andenken
  des  edelmüthigen  Gebers  hiemit  öffentlich  bekannt  gemacht.

Ludwigsburg  den  5.  December  1829.
Für  den  Vorstand:

Dünger.
C)  Des  Departements  der  Finanzen:
Des  Finanz-Ministerium.
Verordnung  über  die  Ausführung  der  Vereins-Zoll-Ordnung  im  Rheinkreise.

Nachdem  der  Rheinkreis  des  Königreichs  Bayern  mit  einer  Zell-Linie  umgeben
und  die  Vereins-Zoll-Ordnung  vom  26.  September  1828  daselbst  eingeführt  worden