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Wenn daher an mehren fuͤr dieselbe Forderung verpfaͤndeten Gegenstaͤnden
oder an einem Theile derselben spaͤtere Pfandrechte bestellt sind (Konkurrenz),
so sind die Erlöse aus diesen Gegenständen, soweit solche zur Konkurs-
Masse gehören, zusammen zu rechnen und aus deren Gesammtbetrage,
sämmtliche in der Konkurrenz befindliche Pfandschulden nach ihrem Alter und
sonstigem Range zu befriedigen. Jedoch darf ein Pfandgläubiger niemals
mehr erhalten, als der Erlös aus seinem Unterpfande beträgt. ½
Die im K. 59 gedachten Forderungen sind stets als die letzten in der
Konkurrenz befindlichen Pfandrechte nach den übrigen Pfandschulden zu lo-
ziren. )
Anmerkung 1) Sind z. B. die Grundstücke
A. B. C. D.
mit einem Erlöse von
400 thlrn. 300 Dabirn 05 rähmn. 100 thlrn.
rpfaͤndet f
I. 400 thlr. 400 thlr. 40 uhn. 400 thlr.
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II. 600 thlr. 600 thlr.
III. 300 thlr. 300 thlr.
— —
so werden, wegen der vorhandenen Konkurrenz, die Erlöse aus allen vier Grundstücken zusammen ge-
rechnet und von dem Gesammterlöse kommen
auf Nr. I. als alteste Pfandschuld, 400 thlr.
auf Nr. I aber nur 300 thlr., da aus den für dieselbe verpfändeten Grumstücken C und D mehr
überhaupt nicht erlöst worden, und
auf Nr. III, als jüngste Pfandschulb, der Rest der in der Konkurrenz befindlichen Masse, mit 300 thlrn.
Anmerkung 2) 6 sind z. aus den in der Konkurs-Masse befindlichen Grundstücken
A. D.
1000 tblr. 200 thlr. 300 thlr. 4000 thlr. erlöst, und es haften auf denselben:
I1. 2000 thlr. 2000 thlr. 2000 thlr. Hypothek-Schuld vom Jahre 1828,
—...———
Il. 1500 thlr. Vorderung wegen eines im Jahre 1829 auf dem
undstuͤcke B aufgefuͤhrten r**ie (5. 59),
III. 1000 thlr. 1000 thlr. Srosies Schuld vom Jahre 1830
IV. 1000 thlr. den vom Jahre 1831, auf deren Hrioritͤt aber
unsten von Nr. VI verzichtet worden ist,
V. 1000 thlr. 1000 thlr. berg. vom Jahre 1832,
4—° —„ —
VI. 1500 thlr. dergl. vom Jahre 1833,
MI. 3000 thlr. dergl. vom Jahre 1834.
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