Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1839. (23)

Kegierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen Weimar-Eisenach. 
Weimar 1839. Nummer 20. 6. November. 
. ..v.......... — 
  
Bekauntmachung. 
In Folge höchsten Befehls Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, 
wird das nachstehende Patent, den Vereins-Zolltarif für die Jahre 1840, 
1841 und 1842 betreffend, sammt dem Tarife selbst und dessen Anhange, 
hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar den 5. November 1839. 
Großherzoglich Sächsische Landesregierung. 
von Müller. 
Carl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen Weimar- 
Eisenach, Landgraf in Thuringen, Markgraf zu Meißen, 
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
ꝛc. ꝛc. 
In Gemaͤßheit des 9. 13 des Zollgesetzes vom 1. May 1838 wird 
nachstehend der mit den Regierungen der zu dem Gesammt-Zollvereine gehö- 
rigen Staaten, unter im Voraus ertheilter Zustimmung Unserer getreuen 
(38
	        
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