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2.
Glasur= und Hafnererz (Alquisous);
Gold und Silber, gemünzt, in Barren und Bruch, mit Ausschluß der
fremden silberhaltigen Scheidemünze;
Hausgeräthe und Effekten, gebrauchte, getragene Kleider und Wäsche,
gebrauchte Fabrikgeräthschaften und gebrauchtes Handwerkszeug, von An-
ziehenden zur eigenen Benutzung; auch auf besondere Erlaubniß neue
Kleider, Wäsche und Effekten, insofern sie Ausstattungsgegenstände von
Ausländern sind, welche sich aus Veranlassung ihrer Verheirathung im
Lande niederlassen;
Holz: Brennholz bei dem Land-Transporte, auch Reisig und Besen
daraus, ferner Bau= und Nutzholz (einschlüssig Flechtweiden), welches zu
Lande verfahren wird und nicht nach einer Holzablage zum Verschiffen
bestimmt istz
Kleidungsstücke und Wäsche, welche Reisende, Fuhrleute und Schiffer zu
ihrem Gebrauche, auch Handwerkszeug, welches reisende Handwerker mit
sich führen, ingleichen Musterkarten und Muster in Abschnitten oder Pro-
ben, die nur zum Gebrauche als solche geeignet sind; dann die Wagen
der Reisendenz ferner Wagen und Wasserfahrzeuge der Fuhrleute und
Schiffer bei dem Personen= und Waaren-Transporte, gebrauchte Inven-
tarien-Stücke der Schiffe, Reisegeräthe, auch Verzehrungsgegenstande
zum Reiseverbrauche;
Lohkuchen (ausgelaugte Lohe als Brenn-Material);
Milch;
Obst, frisches;
Papier, beschriebenes (Akten und Manuskripte);
Saamen von Waldhölzern;
Schachtelhalm, Schilf und Dachrohrz;
Scheerwolle (Abfälle bei dem Tuchscheeren); desgleichen Flockwolle (Abfälle
von der Spinnerei) und Tuchtrümmer (Abfalle von der Weberei)z
Steine, alle behauene und unbehauene, Bruch-, Kalk-, Schiefer-, Ziegel-
und Mauersteine bei dem Land-Transporte, insofern sie nicht nach einer
Ablage zum Verschiffen bestimmt sind; Mühl= und grobe Schleif= und
Wetsteine in demselben Falle;