Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1839. (23)

KRegierungs-BGlatt
Großberzogehum
Sachsen  Weimar-Eisenach.

—  —  S  —
Weimar  1830.  Nummer  22.  11.  December.

 

Bekanutmachung.

Die  Regulirung  und  Bildung  der  Heimathsbezirke  im  Sprengel  des
Großherzoglichen  Amtes  Weimar  ist,  nach  Maßgabe  des  Gesetzes  vom  11.
April  1833,  in  nachstehender  Weise  erfolgt:

1.

Aus  dem  Kompler  des,  einen  abgesonderten  Heimathsbezirk  bildenden,
mit  Landstandschaft  versehenen,  Rittergutes  zu  Ballstedt  sind,  mit  höchster
Genehmigung  Seiner  Königlichen  Hoheit,  des  Großherzogs,  tauschweise  in
den  dasigen  Gemeinde-Heimathsverband  übergegangen:  209  Quadratruthen,
unter  Nr.  35  a  und  b  des  Katasters,  der  Hopfenberg  genannt,  dagegen  aus
dem  Heimathöbezirke  der  Gemeinde  in  den  Ritterquts  -Heimathsbezirk  mehre,
zusammen  3  Acker  haltende  Grundstücke,  unter  Nr.  335  b  (3  Acker),  336
E  Acker),  337  (3  Acker),  555  (1  Acker)  und  851  (3  Acker).

2.

Ferner  sind  den  Gemeinde-Heimathsbezirken  nachgenannter  Orte
folgende,  biöher  eximirt  gewesene,  Grundbesitzungen  zugewiesen  worden  (§.  4
des  Gesetzes):

in  Berlstedt  das  dortige  Rittergut,  der  so  genannte  Rappische  Hof;

in  Buchfart  die  Förstereizin

  Dagaödorf  bei  Buttelstedt  das  Kammergut,  nebst  sämmtlichen  Zubehörungen
  (§.  81  des  angezogenen  Gesetzes),  einschlüssig  des  Back=  und
Brauhauses  dort;

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