Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1839. (23)

451

in  Oberweimar  das  Kammergut  mit  saͤmmtlichen  Zubehoͤrungen  in  dasiger
Flur,  sowie  in  den  Fluren  von  Ehringsdorf  und  Weimar,  einschluͤssig
des  Gasthofes,  das  Dienemann'sche  Freigut,  die  Müller'sche  Mahlmühle,
  die  Händel'sche  Papiermühle,  die  Vemt'sche  Oel=  und  Walkmühle
bei  Oberweimar,  das  Backhaus  (Freihaus)  und  das  Leutnersche  Freihaus;

in  Ramosla  das  Wittichsche  Freigutz  die  Pfeiffer'sche  Windmühle  und  das
Ränkesche  Haus;

in  Taubach  die  Koch'sche  Mahlmühle  und  ein  Kameral-Grundstück  von
2  Ackern  in  dasiger  Flur;

in  Tiefurt  das  Kammergut  mit  dessen  gesammten  Zubehörungen  in  dortiger,
Weimarischer,  Mellinger  und  Daasdorfer  Flur,  die  Ziegelei;

in  Troistedt  das  Jagerhaus  (Försterei),  nebst  1  Acker  133  Ruthen  Garten;

in  Umpferstedt  das  unweit  des  Ortes  belegene  Chaussee-Haus.

Ueberdieß  find  die  geistlichen  Besitzungen  (Kirchen,  Pfarreien,  Schulen)
an  jedem  der  vorgenannten  Orte,  der  Bestimmung  im  F.  4  des  Gesetzes  vom
11.  April  1833  zu  Folge,  den  Heimathsbezirken  der  betroffenen  einzelnen
Gemeinden  ebenfalls  einverleibt  worden.

8.

Dem  besondern,  von  dem  Kammerfiskus  zu  vertretenden  Heimathsbezirke
des  Großherzoglichen  Lustschlosses  Belvedere,  nebst  allen  Zubehörungen  (Bekanntmachung
  vom  28.  July  18835,  Nr.  IV  Ziffer  1),  ist,  nach  getroffener
Uebereinkunft,  mit  höchster  Genehmigung,  ein  in  den  Ringmauern  von  Belvedere
  gelegenes,  zeither  zu  dem  Gemeindeverbande  von  Ehringsdorf  gehöriges,
Grundstück  an  1  Acker,  unter  Nr.  384  und  885  zugetheilr.

4.
Das  mit  Landstandschaft  versebene  Rittergut  Holzdorf  bildek,  mit  nachträglich
  ausgewirkter  höchster  Genehmigung,  unter  Zustimmung  der  betheiligten
Gemeinden  Legefeld  und  Obergrunstedt,  einen  abgesonderten  Heimathebezirk.

Im  Bereiche  des  Großherzoglichen  Amtes  Jena  ist  die  Bildung  der
Heimathsbezirke  dem  Gesetze  gemäß,  bezüglich  auf  dem  Grunde  getroffener
Uebereinkunft,  dahin  geschehen,  doß  den  Gemeinde-Heimarhsbezirken
nachgenannter  Ortschaften  —  außer  den  geistlichen  Besitzungen,  an  Kirchen,
Pfarreien,  Schulen  —  folgende,  zeither  eximirt  gewesene,  Grundbesitzungen
einverleibt  worden  sind: