Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1839. (23)

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U. Nachdem in dem achten stäbtischen Wahlbezirke, welcher die Städte 
Vacha, Berka a. W. und Creuzburg umfaßt, der bei der letzten ordentlichen 
landständischen Wahl gewählte Abgeordnete, Kaufmann Heisen zu Vacha, und 
dessen Stellvertreter, Kaufmann Eichel daselbst, erklärt hatten, daß sie beide 
behindert seyen, dem gegenwärtigen Landtage beizuwohnen, hat auf Antrag 
des getreuen Landtages auf höchsten Befehl zu einer außerordentlichen Wahl 
eines neuen Abgeordneten und eines Stellvertreters im gedachten Wahlbezirke 
auf die noch übrige Zeit bis zur nächsten ordentlichen Wahl geschritten wer- 
den müssen. 
Diese Wahlen sind ordnungsmaßig vorgenommen worden und es sind 
demnach der Bürgermeister und Wollgarn-Fabrikant Christian Machetanz 
als Abgeordneter und der Stadtvormund und Schlosser Konrad Erdmann 
Schwanitz zu Creuzburg als Stellvertreter erwaéhlt worden, was auf höchsten 
Befehl und nach erfolgter Genehmigung des getreuen Landtages hierdurch zur 
-öoffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Eisenach den 27. Januar 1839. 
Großherzoglich Sächfische Landesregierung. 
Wittich. 
IV. In Folge höchsten Befehles Sr. Königl. Hoheit, des Großherzogs, 
wird der nachstehende, am 23. November vorigen Jahres in der 33. Situng 
gefaßte 
Bundestagsbeschluß: 
1) Die souverainen Fürsten und freien Städte Deutschlands vereinbaren sich, 
daß den Werken Friedrichs von Schiller zu Gunsten dessen Erben 
in allen davon bereits veranstalteten oder noch zu veranstaltenden Ausga- 
ben der Schutz gegen den Nachdruck während Zwanzig Jahren 
vom heutigen Tage (23. November 1888) an in sämmtlichen zum 
deutschen Bunde gehörenden Staaten gewährt werde. 
beermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar den 29. Januar 1839. 
Großherzoglich Sächsische Landesregierung. 
von Müller. 
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