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U. Nachdem in dem achten stäbtischen Wahlbezirke, welcher die Städte
Vacha, Berka a. W. und Creuzburg umfaßt, der bei der letzten ordentlichen
landständischen Wahl gewählte Abgeordnete, Kaufmann Heisen zu Vacha, und
dessen Stellvertreter, Kaufmann Eichel daselbst, erklärt hatten, daß sie beide
behindert seyen, dem gegenwärtigen Landtage beizuwohnen, hat auf Antrag
des getreuen Landtages auf höchsten Befehl zu einer außerordentlichen Wahl
eines neuen Abgeordneten und eines Stellvertreters im gedachten Wahlbezirke
auf die noch übrige Zeit bis zur nächsten ordentlichen Wahl geschritten wer-
den müssen.
Diese Wahlen sind ordnungsmaßig vorgenommen worden und es sind
demnach der Bürgermeister und Wollgarn-Fabrikant Christian Machetanz
als Abgeordneter und der Stadtvormund und Schlosser Konrad Erdmann
Schwanitz zu Creuzburg als Stellvertreter erwaéhlt worden, was auf höchsten
Befehl und nach erfolgter Genehmigung des getreuen Landtages hierdurch zur
-öoffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Eisenach den 27. Januar 1839.
Großherzoglich Sächfische Landesregierung.
Wittich.
IV. In Folge höchsten Befehles Sr. Königl. Hoheit, des Großherzogs,
wird der nachstehende, am 23. November vorigen Jahres in der 33. Situng
gefaßte
Bundestagsbeschluß:
1) Die souverainen Fürsten und freien Städte Deutschlands vereinbaren sich,
daß den Werken Friedrichs von Schiller zu Gunsten dessen Erben
in allen davon bereits veranstalteten oder noch zu veranstaltenden Ausga-
ben der Schutz gegen den Nachdruck während Zwanzig Jahren
vom heutigen Tage (23. November 1888) an in sämmtlichen zum
deutschen Bunde gehörenden Staaten gewährt werde.
beermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar den 29. Januar 1839.
Großherzoglich Sächsische Landesregierung.
von Müller.
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