Seile des Nr. der
——T 1 Regierungs= Bekannt=
Blattes. machung.
F.
Fanstpfänder. Gesetz vom 6. May uͤber das Recht an solchen 259 —342 —
Feuerwerk, aus Schießpulver verfertiget, darf an Schulkinder, Lehr-
linge oder überhaupt an der häuslichen Zucht noch nicht entwach-
sene Personen nicht verkauft und durch dieselben nicht abgebrennet
wedddden: —————....-.— 79. II.
Flurkarten. Gesetz vom 12. März über dieselben sowie über deren "„
Bekanntmachung und Beweiskraft4t4::: .. ... . .. . .. 66—75. —
Flurzüge. Gesetz vom 30. März über dieselben und über die da-
von zu entrichtenden Kosten ..................·......... 93. –
Forderungsrechte. Gesetz vom 26. März über Abkürzung der
Fristen zur Verjährung gewisser Forderungérechte und zur Besei-
tigung einiger, die Verjährung der Forderungörechte im Allgemei-
nen betreffenden Zweisee . ... .. .. .. .. . . ... 8—92. —
Vorsie. Erklärung des Wortes „Hippen“ in dem Gesehe zum Schutze
derselben sowie der Waldungen und Baumanpflanzungen vom 13.
April 1821 J. 51 Nr. S5 . ... .................. ........ 238. Ili
Forstfrevel. Die Bezahlung der diesfallsigen Anzeigegebuͤhren an
EEIIIIIII 378. IV.
Forsigerichte — die bisherigen besonderen, zusammengesetzt aus
dem Ober-Forstmeister und dem Bezirks-Justizbeamten — sind
aufgehoben und die vor dieselben gehörig gewesenen Untersuchungen
sind mit wenigen Ausnahmen den Justiz-Aemtern, Stadt= und
Patrimonial-Gerichten, einem jeden in seinem Erbgerichtsbezirke,
zugewiesen E EIIIIIE —rs ie 389. II.
Frauenvereine. Erläuterung im Betreff der Eigenschaft des In-
stitutes derselben als einer milden Stiftung . .. . . . . . . . . ... ...... 375. —
Freizügigkeitsvertrag mit der Krone Sardinien und mit der 39. I.
Schweizerischen Eidgenossenschst . .. . .. 445-447 —
Fristen. Gesetz vom 26. März über Abkürzung derselben zur Ver-
jährung gewisser Forderungsrecht . . . . . . 88—92. —
Fuldaisches Recht im Amte Dermbach. Gese über dessen Aufhe- .
bungvom29.April.....». .............·....«. 257, —
Fundbhücher (Flurbücher). Gesetz vom 12. März über dieselben
sowie uber deren Bekanntmachung und Beweiokraft 66—75. —