Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1839. (23)

Seile des Nr. der 
——T 1 Regierungs= Bekannt= 
Blattes. machung. 
F. 
Fanstpfänder. Gesetz vom 6. May uͤber das Recht an solchen 259 —342 — 
Feuerwerk, aus Schießpulver verfertiget, darf an Schulkinder, Lehr- 
linge oder überhaupt an der häuslichen Zucht noch nicht entwach- 
sene Personen nicht verkauft und durch dieselben nicht abgebrennet 
wedddden: —————....-.— 79. II. 
Flurkarten. Gesetz vom 12. März über dieselben sowie über deren "„ 
Bekanntmachung und Beweiskraft4t4::: .. ... . .. . .. 66—75. — 
Flurzüge. Gesetz vom 30. März über dieselben und über die da- 
von zu entrichtenden Kosten ..................·......... 93. – 
Forderungsrechte. Gesetz vom 26. März über Abkürzung der 
Fristen zur Verjährung gewisser Forderungérechte und zur Besei- 
tigung einiger, die Verjährung der Forderungörechte im Allgemei- 
nen betreffenden Zweisee . ... .. .. .. .. . . ... 8—92. — 
Vorsie. Erklärung des Wortes „Hippen“ in dem Gesehe zum Schutze 
derselben sowie der Waldungen und Baumanpflanzungen vom 13. 
April 1821 J. 51 Nr. S5 . ... .................. ........ 238. Ili 
Forstfrevel. Die Bezahlung der diesfallsigen Anzeigegebuͤhren an 
EEIIIIIII 378. IV. 
Forsigerichte — die bisherigen besonderen, zusammengesetzt aus 
dem Ober-Forstmeister und dem Bezirks-Justizbeamten — sind 
aufgehoben und die vor dieselben gehörig gewesenen Untersuchungen 
sind mit wenigen Ausnahmen den Justiz-Aemtern, Stadt= und 
Patrimonial-Gerichten, einem jeden in seinem Erbgerichtsbezirke, 
zugewiesen E EIIIIIE —rs ie 389. II. 
Frauenvereine. Erläuterung im Betreff der Eigenschaft des In- 
stitutes derselben als einer milden Stiftung . .. . . . . . . . . ... ...... 375. — 
Freizügigkeitsvertrag mit der Krone Sardinien und mit der 39. I. 
Schweizerischen Eidgenossenschst . .. . .. 445-447 — 
Fristen. Gesetz vom 26. März über Abkürzung derselben zur Ver- 
jährung gewisser Forderungsrecht . . . . . . 88—92. — 
Fuldaisches Recht im Amte Dermbach. Gese über dessen Aufhe- . 
bungvom29.April.....». .............·....«. 257, — 
Fundbhücher (Flurbücher). Gesetz vom 12. März über dieselben 
sowie uber deren Bekanntmachung und Beweiokraft 66—75. — 
  
  
 
	        
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