Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1839. (23)

Suha lt. Regierungs= Bekannt- 
Blattes. machung. 
  
Seite des 7 
Vnnungen. Nachtrag vom 20. July 1839 zu dem Gesetze bem 
15. May 1821 über dieselben und über die Beobachtung allge- 
meiner Innungs-Artike . ....... 383—385. — 
Iurotulations-Termine bei den Landesregierungen. In die- 
sen müssen die Anträge der Parteien auf Akten-Versendung ange- 
bracht weden... ;;;. 256. 
J. 
Jagd-Meviere zu Schloßrippach, Schwansee, Troistedt und Vieselbach. 
Geset vom 31. Dezember 1838 zum Schutze derselben * 
Wilddiebsto » 1. — 
Jena — Amt — die Bildung ron Heimathsbezirken in demselben., 451. — 
IJustiz-Wemter sollen, sobald sie als Polizey- Behoͤrden einen Be- 
scheid, oder eine andere Verfügung erlassen, diese amtliche Eigen- 
schaft bei der Unterzeichnung rc. jedesmal aussprechen 377. I. 
Sollen die früher den Forstgerichten obgelegene Einsendung der Straf- - 
TabellenvierteljäykigbewirkenunddieStkaf-Registekfortfühten..390. — 
K. 
Kataster (Steuer- Kataster). Gesetz vom 11. März über deren 
  
Fortführnnnngngngngngnga .... . . .. 62—655. — 
Gesetz vom 12. Maͤtz über beter, sowie über deren Bekannt= 
machung und Beweiskrat4 66—75. — 
Katastrirungen. Gesetz vom 15. März im HBorreff der bei den- 
selben den Grundbesitzern obliegenden Leistugien 76. — 
Kinder — volljährige — Zur Vertretung dieser vor Gericht ist der 
Vater nur vermoͤge ausdruͤcklichen oder vermutheten Auftrages, so- 
weit, was letzteren betrifft, ein solchet in den Gesetzen angenom- 
men wird, berechtiget .............. ................. 97, IV. — 
Klage des nicht empfangenen Geldes und refp. Heirachsgutes wider 
chuldverschreibungen und Quittungen. Gesetz darüber vom 6. Mär57—59. 
Klagen. Gesebliche Bestimmung darüber, welche Klagen gegen den 
aus dem Großherzogthume in ein nicht zum Deutschen Bunde ge- 
höriges Land Ausgewanderten Statt finden 95, II. 
Kondbitorei--Waaren, bei deren Verfertigung schädliche Farbe- 
stoffe angewendet worden. Erneuerung des Verbotes wegen des 
Verkaufes derselben .... . .. . . . 377. 
  
L
	        
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