Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1840. (24)

Regierungs—  Blatt

für  das

Großherzogthum
Sachsen  Weimar-Eisenach.

Weimar  1810.  Nummer  9.  22.  July.

 

 

 

Ministerial-Bekanntwmachung

wegen  einer  mit  der  freien  Hansee-Stadt  Bremen  getroffenen  Uebereinkunft
  hinsichtlich  gegenseitiger  Verkehrserleichterungen.

Zwischen  der  Königlich  Preußischen  Regierung,  für  sich  und  in  Vertretung
  der  übrigen  zu  dem  Zoll=  und  Handels-Vereine  gehörigen  Regierungen,
und  dem  Senate  der  freien  Hansee-Stadt  Bremen  ist  in  Beziehung  auf  die  dem
Königlich  Niederländischen  Gouvernement  in  dem  Handelsvertrage  vom  21.
Januar  v.  J.  Seitens  des  Zollvereins  zugestandenen  Vergünstigungen  hinsichtlich
  der  Einfuhr  von  Lumpenzucker  zum  Versieden  und  von  Raffinade,  ingleichen
  des  Bezuges  von  Wein,  eine  ahnliche  Uebereinkunft,  wie  mit  dem  Senate
der  freien  und  Hansee-Stadt  Hamburg  (Regierungs-Blatt  von  diesem  Jahre
Seite  5.—  8)  auch  mit  dem  Senate  der  freien  Hansee  =  Stadt  Bremen
mittelst  eines  unter  dem  4.  d.  M.  Statt  gehabten  Notenwechsels  getrofa.
fen  worden.

Der  wesentliche  Inhalt  dieser  vom  1.  August  d.  J.  ab  und  für  die
Dauer  der  gedachten  Vereinbarungen  mit  dem  Königreiche  der  Niederlande  und
der  freien  und  Hansee-Stadt  Hamburg  in  Kraft  tretenden  Uebereinkunft  wird,
nachdem  sie  die  diesseitige  Genehmigung  erhalten  hat,  in  Folgendem  zur  öffentlichen
  Kenntniß  gebracht:

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