5) im en#tgegengesetzten Falle: eben so viel und noch außer
dem die Ansähe für Information in der Sache und vor-
Kla
sse
II.
Kla
229
sse
III.
Klasse
I
kommenden Falles für Akten-Lesen und Ertrahiren.
Vr
Anmerkung.
Als Maßstab der Klassifikation gilt der Einnahmebetrag der Rech-
nung, jedoch bei von demselben Rechnungsführer sortgesetzter Rech-
nungslegung, mit Uusschluß der Gewährschaft aus voriger Rechnung.
Mechtsmittel, jeder Art, siehe Deduktions-Schriften.
Nekognition einer Urkunde oder Unterschrift durch einen Notar
und Zeugniß darüber ———————————□——□————□—□..□..□□□□C□CECEEEEEE.
Redenunziation, siehe schriftliche Eingaben.
Reisekosten bei nothwendigen Reisen außerhalb der Flur des
Wohnortes, neben dem Ansatze für den Termin oder das sonstige
Geschäft selbst:
1) für Versäumniß, von jeder Stunde (1 Meile) Weges
der Hinreise .. ... . E—
jedoch nie übbr . ... ............ ...... ... .. ...
für den ganzen Tag.
nmerkung 1.
Für die Zurückreise sindet nur in dem Falle derselbe Ansatz Statt,
wenn solche nicht an dem nämlichen Tage erfolgen konnte.
Anmerkung 2.
Bei Reisen von mehr als eintägiger Dauer tritt für Ver-
scumniß und das Geschäft zusammen genommen auf
jeden ganzen Tag (24 Stunden) der Abwesenbeit ein Ansatz von
ein. Hür- überschiehende Stunden treten die Ansätze unter 1 für
„Versckumniß“ ein.
2) An Diäten tägligg .... . ..
dauert aber die Abwesenheit nicht volle 6 Stunden:
nur die Halfte.
Sobald der Sachwalter auswärts über Nacht bleiben muß
und überhaupt bei Reisen und Geschäften von längerer Dauer,
wird der Verlag für Logis, Erleuchtung, Heizung und Trink-
geld noch besonders ittt::: ...
für jede Nacht vergütet.
Auch passiren bei Reisen in das Ausland, falls der
Sachwalter in größeren Städten verweilen muß, für jeden
Tag solchen Aufenthaltes in Allem 3 Thir. Diäten.
An Transport-Kosten, wenn die Entfernung nicht über 2
Stonden (1 Meile) betrütt ... ......
wenn sie mehr beträgt, für jede Stunde darüber noch.
—
3
einschlüssig Wege-, Brücken= und Pflaster-Geld.
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