Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1840. (24)

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Gemeinschaftliche  Porto-Taxe
zwischen  Jena,  Weimar  und  Buttelstaͤdt  einer  Seits
und  Allstaͤdt  anderer  Seits.

 

 

 

 

Ganzes
Porto.
AMyr.
Der  einfache  Brief  ....  ....  ———
Silber:  1  bis  20  Thaler  .............»...  ...33
übek20-50·.....».  ...........  .................  51
50  2100  "  ...  .  ....  ...  ....  ...  ..  ....  6
Gold:  1  bis  50  Thalre.  «...............  ....».».  31
über  50  =  100  ....  ...  ....  ...  ....  ....  .  ...  5
Packete:  bis  9  Pfund.  .......  ..».................................  31
über  9  Pfund  für  das  Pfund  6  .°  5  3

Bekauntmachungen.

I.  Des  Großherzogs  Königliche  Hoheit  haben  zu  genehmigen  geruhek,  daß
der  durch  das  Gesetz  vom  10.  April  1821  eingeführte  Kalender-Stempel
vom  1.  Januar  1841  an  nach  der  neuen  Landeswährung  auf  vier
Pennige  für  jeden  Kalender,  welcher  im  Großherzogthume  verkauft  wird,
ohne  Unterschied,  ob  er  im  Lande  verlegt  oder  eingebracht  ist,  bis  zum  Duodez-Formate
  einschlüssig  herab,  und  auf  einen  Pfennig  für  jeden  Kalender  in
noch  kleinerem  Formate  bestimmt  werde.

Mit  Bezugnahme  auf  unsere  Bekanntmachung  vom  29.  März  1836  (Reg.
Blatt  v.  J.  1836  S.  266)  bringen  wir  dieseß  hiermit  zur  Kenntniß  des
Publikums.

Weimar  den  15.  Dezember  1840.

Großherzoglich  Sächssche  Landes-Direktion.
F.  von  Schwendler,