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Ordens vom Zähringer Löwen und des Großherzoglich Hessischen Ludwigs-Ordens,
Komthur des Großherzoglich Sü#chsischen Hausordens
vom weißen Falken und Kommandeur erster Klasse des Herzoglich Brannschweigschen
Ordens Heinrichs des Löwen, und
Allerhöchst= Ihren geheimen Ober-Finanzrath Adolph Georg Theodor
Pochhammer, Kitter des Königlich Preußischen rothen Adlerordens
dritter Klasse mit der Schleife, Kommandeur des Königlich Baierschen
Verdienstordens vom heiligen Michael, Ritter des Civil-Verdienstordens
der Königlich Baierschen Krone, Kommandeir erster Klasse
des Königlich Hannoverschen Guelphen-Ordens, Ritter des Ordens
der Königlich Württembergschen Krone, Komthur zweiter Klasse des
Großherzoglich Hessischen Ludwigs-Ordens;
Seine Durchlaucht, der Fürst zur Lippe:
Höchst-Ihren Regierungs= und Kammer-Präsidenten Wilhelm Arnold
Eschenburg, Ritter des Königlich Hannoverschen Guelphen-Ordens,
und
Höchst-Ihren Minister-Residenten am Königlich Preußischen Hofe, den
Obrist-Lieutenant und Kammerherrn Otto Wilhelm Carl von Roeder,
Ritter des Königlich Preußischen rothen Adlerordens dritter Klasse,
Komthur erster Klasse des Herzoglich Sachsen Ernestinischen Hausordens,
Komthur des Herzoglich Braunschweigschen Ordens Heirnrichs
des Löwen, Ritter des Civil-Verdienstordens der Königlich Baierschen
Krone und Kommandeur des Königlich Belgischen Leopold-Ordens,
von welchen Bevollmächtigten, unter dem Vorbehalte der Ratifikation, folgender
Vertrag abgeschlossen worden ist.
Artikel 1.
Seine Durchlaucht, der Fürst zur Lippe, treten mit Ihren Landen, unbeschadet
Ihrer landesherrlichen Hoheitsrechte, dem Zoll-Systeme des Königreichs
Preußen und der mit diesem zu einem Zollvereine verbundenen Staaten
bei.
Artikel 2.
In Folge dieses Beitritts werden Seine Durchlaucht, der Fürst zur
Lippe, mit Aufhebung der gegenwärtig in Ihren Landen über Eingangs-, Ausgangs=
und Durchgangs-Abgaben und deren Verwaltung bestehenden Gesetze
und Einrichtungen, daselbst die Verwaltung der Eingangs-, Ausgangs= und
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