Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1841. (25)

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Ordens  vom  Zähringer  Löwen  und  des  Großherzoglich  Hessischen  Ludwigs-Ordens,
  Komthur  des  Großherzoglich  Sü#chsischen  Hausordens
vom  weißen  Falken  und  Kommandeur  erster  Klasse  des  Herzoglich  Brannschweigschen
  Ordens  Heinrichs  des  Löwen,  und

Allerhöchst=  Ihren  geheimen  Ober-Finanzrath  Adolph  Georg  Theodor
Pochhammer,  Kitter  des  Königlich  Preußischen  rothen  Adlerordens
dritter  Klasse  mit  der  Schleife,  Kommandeur  des  Königlich  Baierschen
  Verdienstordens  vom  heiligen  Michael,  Ritter  des  Civil-Verdienstordens
  der  Königlich  Baierschen  Krone,  Kommandeir  erster  Klasse
des  Königlich  Hannoverschen  Guelphen-Ordens,  Ritter  des  Ordens
der  Königlich  Württembergschen  Krone,  Komthur  zweiter  Klasse  des
Großherzoglich  Hessischen  Ludwigs-Ordens;

Seine  Durchlaucht,  der  Fürst  zur  Lippe:

Höchst-Ihren  Regierungs=  und  Kammer-Präsidenten  Wilhelm  Arnold
Eschenburg,  Ritter  des  Königlich  Hannoverschen  Guelphen-Ordens,
und

Höchst-Ihren  Minister-Residenten  am  Königlich  Preußischen  Hofe,  den
Obrist-Lieutenant  und  Kammerherrn  Otto  Wilhelm  Carl  von  Roeder,
Ritter  des  Königlich  Preußischen  rothen  Adlerordens  dritter  Klasse,
Komthur  erster  Klasse  des  Herzoglich  Sachsen  Ernestinischen  Hausordens,
  Komthur  des  Herzoglich  Braunschweigschen  Ordens  Heirnrichs
des  Löwen,  Ritter  des  Civil-Verdienstordens  der  Königlich  Baierschen
Krone  und  Kommandeur  des  Königlich  Belgischen  Leopold-Ordens,

von  welchen  Bevollmächtigten,  unter  dem  Vorbehalte  der  Ratifikation,  folgender
  Vertrag  abgeschlossen  worden  ist.

Artikel  1.

Seine  Durchlaucht,  der  Fürst  zur  Lippe,  treten  mit  Ihren  Landen,  unbeschadet
  Ihrer  landesherrlichen  Hoheitsrechte,  dem  Zoll-Systeme  des  Königreichs
  Preußen  und  der  mit  diesem  zu  einem  Zollvereine  verbundenen  Staaten
  bei.

Artikel  2.

In  Folge  dieses  Beitritts  werden  Seine  Durchlaucht,  der  Fürst  zur
Lippe,  mit  Aufhebung  der  gegenwärtig  in  Ihren  Landen  über  Eingangs-,  Ausgangs=
  und  Durchgangs-Abgaben  und  deren  Verwaltung  bestehenden  Gesetze
und  Einrichtungen,  daselbst  die  Verwaltung  der  Eingangs-,  Ausgangs=  und

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