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II. Auf Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, wird das
nachstehende Privilegium vom 21. v. M. zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar den 20. Januar 1842.
Großherzoglich Sichtsche Landesregierung.
von Müller.
Privilegium
für den akademischen Senat der Universität Jena.
Wir Carl Friedrich,
von Gottes Gnaden Großherzog 2c.
urkunden hiermit: Nachdem der akademische Senat der Universität Jena
die Erklärung abgegeben hat, mit dem 1. Januar 1842 die Redaktion und
Herausgabe der Jenaischen allgemeinen Literatur-Zeitung übernehmen und be-
sorgen zu wollen, und Wir gesonnen sind, dieses der Wissenschaft förderliche
und gemeinnützige Institut auch ferner möglichst zu schützen: so erneuern und
übertragen Wir andurch das zu solchem Schutze am 7. Oktober 1808 bereits
ertheilte Privilegium, soweit dasselbe bisher noch bestanden hat und in mög-
licher Ausübung geblieben war. Wir bestätigen hiernach gedachtem akademischen
Senate ein ausschlüssiges Recht durch die Zusicherung, daß die Jeneische
Literatur-Zeitung, welche vom 1. Januar 1842 unter der Benennung: „neue
Jenaische allgemeine Literatur-Zeitung“ erscheinen wird, einschlüssig der damit
zusammenhängenden Chronik und Notizen, das einzige Zeitblatt dieser Art in
Unserem Großherzogthume bleiben soll, und werden nicht gestatten, daß neben
derselben, also jener erneuerten Zusicherung entgegen, eine zweite Literatur=
Zeitung oder sonst ein allgemeines wissenschaftlich-kritisches Zeitblatt innerhalb
jener Grenzen herausgegeben werde.
uUrkundlich haben Wir dieses Privilegium ausfertigen lassen, solches auch
unter Beidruckung Unseres Großherzoglichen Staatssiegels höchsteigenhändig
vollzogen. Gegeben Weimar den 21. Dezember 1841.
Carl Friedrich.
C. W. Freih. von Fritsch.