Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1842. (26)

Uegierungs- Glatt 
Großherzogthum 
Sachsen Weimar-Eisenach. 
  
13. April 1842. 
  
  
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
Se. Königl. Hoheit, der Großherzog, wie die Frau Großherzogin und 
der Erbgroßherzog, K. K. H. H., sind fortwährend mit Zusendungen von lit- 
terarischen Erzeugnissen und von Kunstwerken überhauft worden. Auf aller- 
höchsten Befehl werden daher die deshalb bestehenden, zuletzt unter dem 10. März 
1840 (Reg. Bl. v. J. 1840 S. 53) öffentlich bekannt gemachten Verord- 
nungen erneuert. Zusendungen, welche diesen entgegen ohne vorausgegangene 
Bestellung eingehen, werden entweder auf Kosten des Einsenders sofort zurück- 
gesendet werden, oder unbeachtet auf Gefahr des Einsenders liegen bleiben. 
Weimar den 18. März 1842. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
C. W. Freih. von Fritsch. 
Bekauntmachungen. 
I. Es ist zu unserer Kenntniß gekommen, daß von manchen Sportelein- 
nahmen bei Uebersendung von Kosten-Liquidationen an die Debenten die Kosten- 
beträge durch Postvorschuß sogleich erhoben werden. Da diese Erhebungsweise 
indeß nur dann zulässig erscheint, wenn die dießfallsigen Liquidationen den De- 
benten früher bereits behändigt worden sind und die gesebliche Zahlungofrist 
von vier Wochen fruchtlos verstrichen ist, oder die Debenten sich damit im 
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