Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1842. (26)

JRuhalt. 
Seite des 
Regierungs- v 
Blattes. 
  
  
Nr. der 
Bekannt- 
machung. 
  
Urkunden auf den Inhaber, au portear, lautende. 
Siehe Staatsschuld-Urkunden. 
uUurkunden. Für die Bescheinigung der geschehenen Anmeldung und 
der Uebergabe von Urkunden sollen nach F. 392 des Pfandgesetzes 
Kosten nicht gefordert werden 
Urkunden. Für solche, welche im Interesse des öffenalichen Dienstes 
begehrt werden, sollen Kosten nicht liquidirt werden 
V. 
Verbietungsrechte der Innungen. im Großherzogthume 
Vereins-Zoll- Tarif. Siehe Zoll-Tarif. 
Verkehrserleichterung — gegenseitige — zwischen dem Zoll- 
vereine und Braunschweig einerseits, und Hannover und den übri- 
gen Staaten des Steuervereins andererseits. Uebereinkunft vom 
17. Dezember 1144A4 AAA 
Verkehrsverhältnisse — gegenseitige — Besörderung derselben. 
Vertrag vom 17. Dezember 1841 zwischen dem Zollvereine ei- 
nerseits, und Hannover, Oldenburg und Braunschweig andererseits 
Verletzung eines Menschen aus Unvorsichtigkeit oder Ungeschicklich- 
keit wird noch dem Strasgesetzbuche mit strenger Strafe bedroht 
Vermählung S.n. Koniglichen Hoheit, des Erbgroßherzogs, mit 
Ihrer Koͤniglichen Hoheit, der Prinzessin Sophie der Nieder— 
lande. Dank Sr. Koͤniglichen Hoheit, des Großherzogs, fuͤr den 
Empfang der Neuvermäáhlten im Großherzogthume 
Verordnungen. Siehe Gesetze. 
Vertretung der cichetrhbrbrh in schleunigen Fällen. Verord- 
nung darüber vom 28. 
Vieh, eingefährt aus den Niederlanden, unterliegt nicht mehr einer 
Zollerleichternng ....... . .. .. 
Vorzugsrechte der Gläubiger. Siehe prioritts- Gefeb. 
W. 
Wach sam keit (Großherzoglicher Hausorden der Wachsamkeit). Nach- 
trag vom 16. Februar 1840 zu den am 18. Oktober 1815 er- 
neuerten Statuten 
Wahlen der landständischen Abgeordneten. Nach §. 8 der Ordnung 
über das Verfahren bei denselben vom 27. April 1833 soll in 
den Fällen, wo von einem Ehepaare jeder Ehegatte die erforder- 
ten Eigenschaften besitzt, der Ehemann zwei Wahlstimmen abzu- 
geben haben, die eine für sich und die andere für seine Ehefrau 
———————————————————— 
  
  
  
  
172. 
181—190 
  
  
249. 
162. 
20. 
  
250—252 
  
107. 
II. 
II.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.