JRuhalt.
Seite des
Regierungs- v
Blattes.
Nr. der
Bekannt-
machung.
Urkunden auf den Inhaber, au portear, lautende.
Siehe Staatsschuld-Urkunden.
uUurkunden. Für die Bescheinigung der geschehenen Anmeldung und
der Uebergabe von Urkunden sollen nach F. 392 des Pfandgesetzes
Kosten nicht gefordert werden
Urkunden. Für solche, welche im Interesse des öffenalichen Dienstes
begehrt werden, sollen Kosten nicht liquidirt werden
V.
Verbietungsrechte der Innungen. im Großherzogthume
Vereins-Zoll- Tarif. Siehe Zoll-Tarif.
Verkehrserleichterung — gegenseitige — zwischen dem Zoll-
vereine und Braunschweig einerseits, und Hannover und den übri-
gen Staaten des Steuervereins andererseits. Uebereinkunft vom
17. Dezember 1144A4 AAA
Verkehrsverhältnisse — gegenseitige — Besörderung derselben.
Vertrag vom 17. Dezember 1841 zwischen dem Zollvereine ei-
nerseits, und Hannover, Oldenburg und Braunschweig andererseits
Verletzung eines Menschen aus Unvorsichtigkeit oder Ungeschicklich-
keit wird noch dem Strasgesetzbuche mit strenger Strafe bedroht
Vermählung S.n. Koniglichen Hoheit, des Erbgroßherzogs, mit
Ihrer Koͤniglichen Hoheit, der Prinzessin Sophie der Nieder—
lande. Dank Sr. Koͤniglichen Hoheit, des Großherzogs, fuͤr den
Empfang der Neuvermäáhlten im Großherzogthume
Verordnungen. Siehe Gesetze.
Vertretung der cichetrhbrbrh in schleunigen Fällen. Verord-
nung darüber vom 28.
Vieh, eingefährt aus den Niederlanden, unterliegt nicht mehr einer
Zollerleichternng ....... . .. ..
Vorzugsrechte der Gläubiger. Siehe prioritts- Gefeb.
W.
Wach sam keit (Großherzoglicher Hausorden der Wachsamkeit). Nach-
trag vom 16. Februar 1840 zu den am 18. Oktober 1815 er-
neuerten Statuten
Wahlen der landständischen Abgeordneten. Nach §. 8 der Ordnung
über das Verfahren bei denselben vom 27. April 1833 soll in
den Fällen, wo von einem Ehepaare jeder Ehegatte die erforder-
ten Eigenschaften besitzt, der Ehemann zwei Wahlstimmen abzu-
geben haben, die eine für sich und die andere für seine Ehefrau
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172.
181—190
249.
162.
20.
250—252
107.
II.
II.