Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1842. (26)

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Zeit, zu welcher sie zu stellen waren, abbestellt: so ist für dieselben bloß der 
vierte Theil des Post- und Trink-Geldes zu bezahlen. 
10. 
Ueberdieß ist aber auch den Anspännern, welche in dem Orte der Sta- 
tion oder des Relais über drei Stunden nach der Zeit, zu welcher sie be- 
stellt worden sind, warten müssen, für jede folgende Stunde bis zur Abfahrt 
oder bis zur Entlassung das Postgeld und Trinkgeld auf eine halbe Meile 
tarifmaßig zu bezahlen, wogegen dieselben den Unterhalt der Pferde und Knechte 
inzwischen selbst zu bestreiten haben. Der Postanstalt liegt jedoch die Ver- 
pflichtung ob, für den nöthigen Futtervorrath an dem Orte, wo gewartet 
wird, zu sorgen und denselben gegen Anrechnung billiger laufender Preise an 
die requirirten Anspanner abzugeben. 
Die Polizei= und Militaär-Behörden sollen in solchen Fallen dem An- 
suchen der Posthaltereien um Absendung von Polizei-Mannschaft oder von 
Militär an die Orte, wo umgespannt wird, zur Aufcechthaltung der Ordnung 
und des Gehorsams, Statt geben. 
Irrungen zwischen der Posthalterei und den Anspännern werden, soweit 
die Versehung des Dienstes es erfordert, durch die Polizei-Behörde am Sta- 
tions= oder Relais-Orte auf der Stelle erledigt. Deren Anordnungen ist un- 
bedingter und augenblicklicher Gehorsam zu leisten, unbeschadet künftiger 
Beschwerdeführung bei der Ober-Postinspektion, oder auch der Beschreitung 
des Rechtsweges. 
Weimar den 19. April 1842. 
Großherzoglich Sächsische Landes-Direktion und 
Ober-Postinspektion. 
von Schwendler. von Mot. 
IV. Unter Bezugnahme auf den §. 18 des dem Nachtrage zu der Post- 
ordnung vom 12. Dezember 1840 beigefügten „Allgemeinen Tarifs“ 
wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Taxe desß einfachen 
Briefes zwischen Berka an der Ilm und Kranichfeld auf 
Einen halben Silbergroschen 
ermäßigt worden ist. 
Weimar den 2. April 1842. 
Großberzoglich Sächfssche Ober Po stin spektion. 
von M
	        
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