Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1842. (26)

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aber versehen Wir Uns, daß sie den bezeichneten Zweck in der geordneten 
Weise zu fördern sich eifrigst bestreben werden. 
Gegeben Weimar den 13. Mai 1842. 
1. Carl Friedrich. 
C. W. Freih. von Fritsch. Freih. von Gersdorff. Schweitzer. 
Patent, 
die Veranstaltung einer Kollekte von Haus 
zu Haus für die Abgebrannten in Ham- 
burg betreffend. 
Bekanutmachungen. 
I. Zur Nachachtung für die Justiz-Unterbehörden des. Großherzog= 
thumes wird hierdurch bekannt gemacht: 
daß bei vorkommenden Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmung des 
g. -35 des Gesetzes zum Schutze der Holzungen, Baumpflanzungen, Fel- 
der und Gärten vom 10. November 1840 ein Untersuchungsmäßiges 
Verfahren nicht Statt finden kann, vielmehr dem betheiligten Forstbe- 
siber überlassen bleiben muß, gegen die der fraglichen Bestimmung Zu- 
widerhandelnden im Civil-Wege zu imploriren. 
Weimar und Eisenach den 5. April 1842. 
Die Großherzoglich Sächfischen Landesregierungen. 
von Müller. Wittich.
	        
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