Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1842. (26)

  
  
Seite des Fr. der 
JInhalt. Regierungs= Bekannt- 
Blattes. machung. 
Waldeck tritt mit seinem Fürstenthume Pyrmont dem Zollvereine bei5. — 
Wasserhebe-Maschine — erfundene — Das dem Privat-Ge- . 
lehrten von Alvensleben zu Leipzig hieruͤber ertheilte Privilegium 170. 111. 
Weimar — Großherzogthum Sachsen Weimar-Eisenach — Ver- % 
trag vom 20. Dezember 1841 mit Preußen, Kurhessen und D1 
Sachsen Coburg-Gotha, wegen Anlegung einer Eisenbahn von 
Halle uber Weimar, Eisenach nach Casse 57— 64. — 
Weimar — Haupt= und Residenz-Stadt, Anlegung einer Eisen- 
bahn über dieselltelelell. ............. 57—64. — 
Weinbezug vom Auslanndddddddddaa . . .. 16. I1. 
Weingroßhändler — inländische — die denselben zugestandene 1 
Begünstigngnggagagagagaa . ... ... ... .. 16. II. 
Weis sagen ist verboten íí 173. III. 
Weißendiez (Gut) mit Albertchof. Landstandschaft für dasselbe 
im Stande der Rittergutsbesizen 121. I. 
Weithas — Kaufmann zu Leipzig — das demselben über einen 
neu erfundenen Strumpfwirkerstuhl ertheilte Privilegim.. 169. II. 
Wenigentaft — Patrimonial-Gericht — Einführung der alt- 
Eisenachischen Gesetzgebung in demselbben 167—.169 I. 
Witwen und Waisen der Schullehrer. Siehe Pensions-Anstalt. 
Wolferstedt — das dasige vereinigte Gericht betreffend 179. I. 
Wundarzueikunde. Siehe Chirurgie. 
B. 
Zoll-Varif (Vereins-Zoll-Tarif) für die Jahre 1843, 1844 
und 1845 nebst dozu gehörigem Patente vom 27. Oktober 1842 191—2374 
a) Anhang zu diesem Tarife, die Uebergangssteuern von vereins- 
ländischen Erzeugnissen betrefseddd . ... . . ... 238. — 
b) Gesetz vom 28. Oktober 1842 wegen provisorischer Erhöhung 
des Eingangezolles von einigen Gegenständen 239. — 
Jollverträge: 
1) zwischen Preußen für sich und in Vertretung der übrigen Mit- 
glieder des Zoll= und Handels-Vereins einerseits, und Kurhessen, 
andererseits, den Anschluß der Grafschaft Schaumburg an! 
den Zollverein betreffend, A. d. Berlin vom 13. November 18411—7. — 
2) zwischen Preußen, Baiern, Sachsen, Württemberg, Baden, Kur- 
hessen, dem Großherzogthume Hessen, den zu dem Thüringschen Zoll- 
und Handels-Vereine gehörigen Staaten, Nassau und Frank- 
furt einerseits, und Waldeck andererseits, den Anschluß des Für- 
stenthumes Pyrmont an das Zoll-System Preußens und 
  
 
	        
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