Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1842. (26)

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derselbe mit dem dazu gehörigen Anhange, die Uebergangssteuern von vereinsländischen Er- 
zeugnissen betreffend, nachstehend bekannt gemacht wird, vom 1. Januar 1848 an, unter 
gleichzeitiger Aufhebung des gegenwärtigen am 18. Oktober 1839 erlassenen Vereins-Zoll= 
tarifs, in dem ganzen Umfange des Großherzogthumes wie in den übrigen Staaten des 
Gesammt-Zollvereins gesebzliche Gültigkeit haben soll. 
Urkundlich haben Wir dieses Patent höchsteigenhändig vollzogen und mit Unserem 
Großherzoglichen Staatsinsiegel bedrucken lassen. 
So geschehen und gegeben Weimar den 27. Oktober 1842. 
Carl Friedrich. 
C. W. Freih. von Fritsch. Freih. von Gerödorff. Schweitzer. 
Patenk, 
den Vereins-Zolltarif für die Jahre 
1848, 1844 und 1845 betreffend.
	        
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