200
Benennung
der
Gegenstände.
Maßstab
der
Verzol=
lung.
Abgabenfätze
Für
nach dem
14-Thaler-Fuße
(mit der Eintheilung
des Thalers
in 30stel und 24stel),
gereinigter, auch salpetersau-
res Natron ... .... ......
n) Salzsaͤure und Schwefelsaͤure
0) Schwefel .... ...... ... ...
p) Terpentin und Terpentinoͤl
(Kienh)
gabe tragen
1) rohe Erzeugnisse des Mineral-, Thier-
Und Pflangen-Rcichs zum Gewerbt=
und Medizinal: Gebrauche, die nicht
besonders häher oder niedriger be-
steuert sind, insbesondere auch an-
derswo nicht gunente außer= euro-
dische Tischler
2) ungereinigtes idet Natron.
Eisen und Stahl:
a) Roheisen aller Artz altes
Brucheisen, Eisenfeile, Ham-
merschlag
Anmerk. An den Zollgrenzen der Preu-
ßischen westlichen Provinzen, des-
Feriche n von Baiern, Wuͤrttemberg,
aden, Kurhessen und Luremburg
Reilen auch beim Ausgange
ti.
b) Geschmiedetes Eisen in Staͤ-—
ben, desgleichen Luppeneisen,
Eisenbahnschienen, auch Roh-
und Cement-Stahl, Guß= und
raffinirter Stahl
Anmerk. Von Rohstahl, seewärts von
der Russischen Grenze bis zur Weich-
.11 Zentr.
Anmerk. Die allgemeine Eingangsal= U
1 Zentr.
selmündung einschlichlich eingehend,
wird nur die allgemeine Eingangs
1 Zentr.
1 Zentr.
1 Zentr.
1 Zentr.
abgabe erhoben
Al.
nach dem
241-Gulden-Fuße,
be
Eingang.
It.
Ausgang.
Al. It.
Tara
wird verguͤtet
vom Zentner
Brutto-Gewicht-
Pfund.
—
S
frei. .272
(6)
frei.
173
20
82
35
45
264
28 in Kisten.
9 in Koͤrben.