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bgabensätze Fir
Maßstab nach dem
Benennung t 14-Thaler-Fuge nach dem Tar *
dermit der Eintbeilung wird vergütet
der Verzol- des Tdalers 241-Gulden-Fuhe, vom Zentner
"M 3 1 9
Gegenstände. in 301 und 24#, Brutto-Gewichtn
beim
Eingong. Ausgans. Eingang. Ausgang.
t.Soo ant. z# 1. Hr. Pfund.
lung.
Leinengarn, Leinwandund
andere Leinenwaaren:
a) Rohes Gern ..... 4 Zentr! 5 17)
(4)
b) Gebleichtes oder gefärbtes Garn Zentr. . . . 145· . ..
c)Zwika-........ .........1Zentk.2...330.. Its : Ists
(l)GrouePackleinwandundSe-
gelkuch..................13entk..20. 110
(16)
e) Rohe (unappretirte Leinwand,
13 in Kisten.
roher Zwillich und Drillich. 1 Zenträélsl1lel 6 in Balles.
Ausnahme. Rohe, ungebleichte D
Leinwand geht frei ein:
ans. in Preußen:
auf den Grenzlinien von Leob-
schütz bis Seidenberg in der
Ober-Lausit, von Heiligen- %
stadt bis Nordhausen und von
Herstelle bis Anholt, nach Blei-
chereien oder Leinwandmärkten;
bb. in Sachsen:
auf der Grenzlinie von Ostritz
bis Schandau, auf Erlaub,
nißscheine;
ce. in Kurhessen:
auf Erlaubnißscheine nach Blei-
chereien oder Märkten.
Gebleichte, gefärbte, gedruckte
oder in anderer Art zugerichtete
(appretirte), auch aus gebleich-
tem Garn gewebte Leinwand; E
ferner Zwillich und Drillich, 1
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