Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1842. (26)

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Urkundlich haben Wir gegenwärtigen Nachtrag zu den Statuten Unseres 
Hausordens mit Unserer Nahmensunterschrift und dem Großherzoglichen Staats- 
insiegel vollzogen, auch befohlen, daß derselbe in dem Archive des Ordens 
niedergelegt und durch einen Abdruck im Regierungs-Blatte bekannt gemacht 
werde. 
So geschehen und gegeben Weimar den 16. Februar 1840. 
½ Carl Friedrich. 
C. W. Freiherr von Fritsch. 
vdt. C. Helbig. 
Nachtrag 
zu den Statuten des Großherzog- 
lich Saͤchsischen Hausordens der 
Wachsamkeit oder vom weißen 
Falken.
	        
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