Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1842. (26)

Uegierungs- Vlatt 
Großher o ge um 
Sachsen Weimar-Eisenach. 
  
Nummer 27. Weimar 1.. Dezember 1842. 
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
Nachdem Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, allergnädigst beschlossen 
haben, bei dem Großherzoglichen Staats-Ministerium ein drittes Departe- 
ment zu bilden für die Angelegenheiten 
a) des Großherzoglichen Militärs, 
b) des Straßen= und Wasser-Baues, 
P der Oberaufsicht über die unmittelbaren Anstalten für Wissenschaft 
und Kunst, 
d) der Universität Jena, 
c) der Gymnasien und der sämmtlichen Unterrichtsanstalten, 
1) des Hof-Theaters und der Hof-Kapelle, 
und dieses dritte Departement dem Großherzoglichen wirklichen Geheimrathe 
und Staats-Minister D. Schweitzer zuzutheilen: so wird dieses zur Nach- 
achtung für alle Behörden und Unterthanen mit der Bestimmung brkannt ge- 
macht, daß vom 1. Jnnuar 1843 an die Berichte und Eingaben an das 
Großherzogliche Staats-Ministerium in den oben bezeichneten Angelegenheiten 
an das Departement III zu überschreiben sind. 
Weimar den 6. Dezember 1842. 
Das Großherzoglich Sächsische Staats-Ministerium. 
C. W. Freih. von Fritsch. Freih. von Gersdorff. Schweitzer. 
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