Kegierungs-BGlatt
Großherzogthu m
Sachsen Weimar-Eisenach.
Nummer 3. * Weimar 26. anuar 1842.
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Minisßertal. Sen
Nachdem die zu Berlin am 16. und 17. Dezember v. J. öbgeschlossenen
Staatsverträge gegenseitig ratificirt worden sind: so werden solche zur Nach-
achtung für alle Großherzogliche Behörden und Unterthanen in nachstehender
Weise bekannt gemacht, als:
1) Vertrag zwischen Preußen — für sich und in Vertretung der übrigen
seits, und Hannover und Oldenburg andererseits, die steuerlichen Ver-
hältnisse verschiedener Hertoolicher Braunschweigscher Landestheile betreffend,
einem Vertrage zwischen Pannpre und Oldenburg, die Fortdauer des un-
ter ihnen durch den Vertrag vom 7. Mai 1836 errichteten Steuervereins
betreffend;
Vertrag zwischen Preußen — für sich und in Vertretung der sämmtlichen
übrigen Mitglieder des Zoll= und Handels-Vereins — Hannover, Ol-
denburg und Braunschweig, die Erneuerung des unter dem 1. November
1837 abgeschlossenen Vertrags, wegen Beförderung der gegenseitigen
Verkehrsverhältnisse, betreffend, nebst fünf Anlagen, als:
A. Uebereinkunft zwischen Preußen und den übrigen Staaten des Zoll-
vereins nebst Braunschweig einerseits, und Hannover und den übri-
gen Staaten des Steuervereins andererseits, wegen Unterdrückung
des Schleichhandels,
B. Uebereinkunft zwischen Preußen und den übrigen Staaten des Zoll-
vereins nebst Braunschweig einerseits, und Hannover andererseits,
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