Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1842. (26)

Kegierungs-BGlatt 
Großherzogthu m 
Sachsen Weimar-Eisenach. 
Nummer 3. * Weimar 26. anuar 1842. 
  
  
  
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Minisßertal. Sen 
Nachdem die zu Berlin am 16. und 17. Dezember v. J. öbgeschlossenen 
Staatsverträge gegenseitig ratificirt worden sind: so werden solche zur Nach- 
achtung für alle Großherzogliche Behörden und Unterthanen in nachstehender 
Weise bekannt gemacht, als: 
1) Vertrag zwischen Preußen — für sich und in Vertretung der übrigen 
                                                        
seits, und Hannover und Oldenburg andererseits, die steuerlichen Ver- 
hältnisse verschiedener Hertoolicher Braunschweigscher Landestheile betreffend, 
einem Vertrage zwischen Pannpre und Oldenburg, die Fortdauer des un- 
ter ihnen durch den Vertrag vom 7. Mai 1836 errichteten Steuervereins 
betreffend; 
Vertrag zwischen Preußen — für sich und in Vertretung der sämmtlichen 
übrigen Mitglieder des Zoll= und Handels-Vereins — Hannover, Ol- 
denburg und Braunschweig, die Erneuerung des unter dem 1. November 
1837 abgeschlossenen Vertrags, wegen Beförderung der gegenseitigen 
Verkehrsverhältnisse, betreffend, nebst fünf Anlagen, als: 
A. Uebereinkunft zwischen Preußen und den übrigen Staaten des Zoll- 
vereins nebst Braunschweig einerseits, und Hannover und den übri- 
gen Staaten des Steuervereins andererseits, wegen Unterdrückung 
des Schleichhandels, 
B. Uebereinkunft zwischen Preußen und den übrigen Staaten des Zoll- 
vereins nebst Braunschweig einerseits, und Hannover andererseits, 
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